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Guantanamo

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"Ungesetzliche Kombattanten"
Was ist ein feindlicher Kombattant? Welche Rechte stehen ihm nach seiner Gefangennahme zu? Antworten auf diese Fragen geben die Genfer Konventionen. Ausschlaggebend ist hier das Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung von Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III). Dessen sehr weitreichende Regelungen fordern unter anderem die Unterbringung von Gefangenen unter hygienischen und nicht gesundheitsgefährdenden Bedingungen, ausreichende Versorgung mit Nahrung und Kleidung, das Respektieren persönlichen Eigentums, die Möglichkeit von Briefkontakten sowie religiöser und sportlicher Aktivität, angemessene Entlohnung für Arbeit. Juristisch sind Kriegsgefangene Militärangehörigen der gefangennehmenden Seite gleichgestellt.

Allerdings ist kein Staat der Welt bereit, gefangene Angehörige von Terrororganisationen als Kriegsgefangene zu akzeptieren. Entsprechend nationalen Gesetzen gelten solche Gefangenen als Straftäter und unterliegen im Normalfall den Regeln für Strafgefangene und den ebenfalls in nationalen Gesetzen festgelegten Ordnungen für den Strafvollzug. Wesentliche weltweit gültige Bestimmungen sind hier unter anderem das Recht auf einen ordentlichen Prozess, das Recht auf Unversehrtheit des eigenen Körpers (Folterverbot), das Recht auf anwaltliche Vertretung, auf hygienische, nicht gesundheitsschädigende Unterbringung und auf richterliche Haftprüfung. In Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Recht auf Schutz vor willkürlicher Verhaftung sogar als Menschenrecht deklariert.

2006 hat der US-Kongress das Recht auf richterliche Haftprüfung für von den Behörden als unlawful combattants eingestufte Nicht-US-Bürger abgeschafft. Am 12. Juni 2008 entschied der Oberste Gerichtshof der USA allerdings, dass diese Regelung verfassungswidrig ist. Laut Verfassung der USA darf das Recht auf richterliche Haftprüfung nur im Fall eines nationalen Notstands (Ausnahmezustand), etwa bei einer Invasion, ausgesetzt werden. Seitdem steht auch terrorverdächtigen Ausländern wieder das Recht zu, ihre Inhaftierung vor Gericht prüfen zu lassen. Gegen die Einstufung selbst ist kein Widerspruch möglich.