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Denkmalgeschützte Immobilien sind begehrt: Derzeit liegt der Verkaufsstand von unsanierten Häusern an Kapitalanleger und Eigennutzer bei 48 Prozent. Im Einzelnen können Anleger über acht Jahre hinweg neun Prozent der Kosten, die folgenden vier Jahre sieben Prozent abschreiben. Wer selbst in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, kann zehn Jahre lang neun Prozent der Kosten geltend machen, abhängig davon, welche Teile des Hauses geschützt sind. Zusätzlich gibt es in einigen Gemeinden Zuschüsse für Denkmalschutz-Sanierungen, die allerdings bei den steuerlichen Vergünstigungen dann wieder abgezogen werden. So sollen Doppelförderungen vermieden werden. Um nach dem Kauf kein böses Erwachen zu erleben, hilft es, in einem Kalkulationsplan alle eventuell anfallenden Kosten vorher zu erfassen.