Leben im Denkmal
Nicht etwa nur Wohnen in der Innenstadt - Leben wie im Mittelalter gar, das wäre nun das höchste der Gefühle. Freilich: Neben Freude hat manchen Verdruss, wer ein denkmalgeschütztes Haus bewohnt.Geschichte zum Anfassen: etwa tausend Gäste hat die restaurierte Wassermühle im anhaltinischen Badersleben pro Jahr.
Außergewöhnliches Wohnen...
Sanierte, denkmalgeschützte Straßenzüge stehen nicht leer, sondern bieten ihren Bewohnern ein besonderes Zuhause und Besuchern ein geschichtsträchtiges Ambiente. Und wenn die Blicke beim Spaziergang durch eine historische Gasse dann doch einmal von Souvenirläden in die oberen Etagen der pittoresken Häuschen schweifen, mag der Besucher denken: "Wie schön - leben wie im Mittelalter."
...mit Hindernissen
So romantisch diese Vorstellung klingt, die Realität sieht anders aus. Bewohner von unter Denkmalschutz stehenden Häusern sehen sich häufig mit Problemen konfrontiert, die aus den strengen Auflagen der Denkmalschutzgesetze resultieren. Diese unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern, weil hier in Deutschland der Denkmalschutz Kulturhoheit der Länder ist. Die Gemeinden entscheiden, welche Gebäude sie in ihre Denkmalliste aufnehmen, auch sind sie bevorrechtigt, Denkmäler zu kaufen und können - im Ausnahmefall - Besitzer sogar enteignen.
In einem Denkmal zu wohnen, ist nicht einfach. Ob man den Efeu an der Hauswand stutzen oder eine Brandschutzwand im Fachwerkhaus errichten will, jede kleine Veränderung an der Bausubstanz muss man bei den örtlichen Denkmalschutzbehörden anmelden. Unter Umständen kann sich Denkmalschutz sogar auf einen Türstock beziehen.
Das Andreasviertel in Erfurt war bereits vom Abriss bedroht. Heute bereichern liebevoll sanierte Straßenzüge wieder das Stadtbild.
Als problematisch erweist sich häufig die Erneuerung von undichten Fenstern, die nicht ohne weiteres durch moderne Einflügelfenster ausgetauscht werden dürfen. Da der Erhalt des ursprünglichen Zustands oberstes Ziel ist, müssen in Fachwerkhäusern alte Holzsprossenfenster eben wieder durch Holzsprossenfenster ersetzt werden. Zu den erlaubnispflichtigen Veränderungen gehören bei komplett denkmalgeschützten Häusern neben der Sanierung der Fenster alle Umgestaltungen der Fassade, zum Beispiel wenn man eine Schutzverkleidung anbringen, die Fassade neu verputzen oder streichen möchte.
Der Einbau einer Heizungsanlage, Änderungen des Grundrisses oder Teilabbruch sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Ist die Sanierung abgesegnet, erweist sich das Baumaterial als nächste Hürde. Historische Materialien wie Ziegel, Lehm oder Holz sollten bevorzugt und industriell gefertigte Baustoffe vermieden werden.
Steueroase Denkmal?
Obwohl aufwändige Reparaturen notwendig sind, gelten denkmalgeschützte Häuser als letzte Oasen zum Steuersparen. Wegen der üppigen Modernisierungs-Abschreibungen sind vor allem baufällige Häuser mit geringem Anschaffungswert für manchen Käufer interessant. Dennoch geht diese Rechnung nicht immer auf, beispielsweise, wenn der Kaufpreis vorher falsch angesetzt wurde.
Kampf mit Schwamm und Wurm
Wer in ein denkmalgeschütztes Haus zieht, ist allerdings kaum der Steuervorteile wegen zu diesem Entschluss gelangt. Denn anfallende Sanierungskosten übersteigen häufig den Anschaffungspreis und sind auch höher als bei neueren Gebäuden. Die Vorliebe für das Außergewöhnliche mag dabei eher eine Rolle spielen, denn eines sind denkmalgeschützte Häuser: etwas Besonderes. Genau wie ihre Bewohner, die den Kampf mit Schwamm und Holzwurm aufnehmen und gleichzeitig unsere historischen Kulturdenkmäler mit Leben füllen.
Stefanie Barthel (01.09.2005)
Infobox
Denkmalgeschützte Immobilien sind begehrt: Derzeit liegt der Verkaufsstand von unsanierten Häusern an Kapitalanleger und Eigennutzer bei 48 Prozent. Im Einzelnen können Anleger über acht Jahre hinweg neun Prozent der Kosten, die folgenden vier Jahre sieben Prozent abschreiben. Wer selbst in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, kann zehn Jahre lang neun Prozent der Kosten geltend machen, abhängig davon, welche Teile des Hauses geschützt sind. Zusätzlich gibt es in einigen Gemeinden Zuschüsse für Denkmalschutz-Sanierungen, die allerdings bei den steuerlichen Vergünstigungen dann wieder abgezogen werden. So sollen Doppelförderungen vermieden werden. Um nach dem Kauf kein böses Erwachen zu erleben, hilft es, in einem Kalkulationsplan alle eventuell anfallenden Kosten vorher zu erfassen.


