An den Ring gelegt
"Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen", sagte schon Sokrates; das war im 5. Jahrhundert v. Chr. - Ja, Hochzeit hat Tradition, und nicht immer ging es dabei um Romantik und Liebe.Die Hochzeit ist ein Brauch mit langer Tradition. Wie lange es sie schon gibt, also wann zwei Menschen das erste Mal zeremoniell eine Ehe geschlossen haben, ist allerdings unbekannt. Klar ist nur: Meist ging es ums Geld, und das war Angelegenheit der ganzen Familie. Frühzeitliche Sippen fanden über den Konsens der Ehe friedlich zueinander, Bauern und Kaufleute hielten ihre Wirtschaftsgüter zusammen und der Adel bewahrte die Erbfolge - von Liebe oder von freier Wahl des Lebenspartners keine Spur.
Tiere und Schwerter
Schon immer spielten Bindungsrituale beim Heiraten eine wichtige Rolle: Bei den Germanen brachte der Mann seiner künftigen Gattin die Mitgift in Form von Rindern, einem gezäumten Pferd und Waffen. Zum Tausch schenkte die Frau ihm ebenfalls eine Waffe. Mit Tieren und Schwertern besiegelten sie also das gemeinsame Leben in Friedens- und in Kampfeszeiten. Römische Brautleute tauschten bereits Ringe und gaben sich als Zeichen der Treue die Hand.
Eine Frage des Standes
Im frühen Mittelalter noch blieb das Tragen des Eherings der Frau vorbehalten, nur sie wurde "an den Ring gelegt". Unbedingt notwendig war der Ring jedoch nicht - die Ehe wurde mit vollzogenem Beilager gültig. Rechtliche und soziale Folgen der Hochzeit hingen vom gesellschaftlichen Stand der Frau ab. Schloss der Mann etwa die Verbindung mit einer Unfreien, blieb die Vormundschaft über Weib und gemeinsame Kinder bei den alten Besitzern. Man sprach von einer Kebsehe.
Vornehme Hochzeitsgesellschaft, Mitte des 17. Jahrhunderts. (Bild: Wolfgang Heimbach, 1620 bis 1679)
Häufiger aber waren Muntehen: zwischen den Sippen von Braut und Bräutigam ausgehandelte Verbindungen. Nach weltlichen Gesetzen war die Zustimmung der Frau für die Rechtsgültigkeit einer Ehe nicht von Belang. Hatte bisher der Vater oder Vormund (Muntwalt) über sie bestimmt, übernahm der Ehemann nunmehr diese Rolle.
Zur Feier gehörte das Hochzeitsmahl, dann pflegte die versammelte Hochzeitsgesellschaft den frisch Vermählten beim Besteigen des Brautbettes zuzusehen. Hatte man das Beilager auf diese Weise öffentlich eingeleitet, blieben die Brautleute allein. Am nächsten Morgen schenkte der Hausherr seiner Frau die Morgengabe. Diese Zuwendung zählte, ebenso wie die Mitgift, nicht zum Nachlass des Mannes und diente gegebenenfalls der Witwenversorgung.
Zweimal "ja" erforderlich
Was lange Zeit im Ermessen gesellschaftlicher Gruppen lag, versuchte die Geistlichkeit seit Beginn des 8. Jahrhunderts zu reglementieren. Priester und Mönche traten vor allem für vier Änderungen ein: Die Heirat sollte als Konsensehe vollzogen werden. Gültig würde die Ehe also durch die Zustimmung beider Brautleute und nicht durch "unzüchtige Handlungen". Am besten verbrächte man die Hochzeitsnacht sowieso enthaltsam, da sonst Dämonen den Gatten zu befallen drohten. Des Weiteren verpflichtete das Gelübde auch den Mann zur ehelichen Treue, und die Ehe sollte bis zum Tod bestehen. Außerdem verbot die Kirche Eheschließungen zwischen Verwandten und wendete sich damit gegen Gepflogenheiten des Adels.
In aller Heimlichkeit
Bis sich solche Forderungen durchsetzten, vergingen indes noch einige Jahrhunderte. Ab 1215 wurden zwar das öffentliche Aufgebot sowie die priesterliche Segnung eingeführt. Trotzdem galten "heimlich" geschlossene Trauungen, Winkelehen genannt, bis ins 16. Jahrhundert als rechtsgültig. Erst das Konzil von Trient (1545 bis 1563) schrieb die kirchliche Trauung gesetzlich vor. Die römisch-katholische Kirche erhob die Ehe in den Rang eines Sakraments, das heißt zu einem Vorgang mit festgelegtem Ritual, bei dem Gott erfahrbar wird.
Das Eherecht ist in Deutschland Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Buch 4 enthält sämtliche relevanten Normen zu Begründung und Beendigung einer Ehe.
Nachdem die Geistlichkeit sich lange Zeit zur Instanz für alle Ehe-Angelegenheiten gemacht hatte, trennte die Französische Revolution Staat und Kirche wieder. Von da an führten Zivilbeamte Geburten-, Heirats- und Sterberegister. Ab 1876 galt auf deutschem Boden das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Das Beurkunden von Hochzeiten ist seither Aufgabe von staatlich bestellten Standesbeamten.
Immer weniger wollen
Seit 1977 können Verheiratete über den gemeinsamen Familiennamen bestimmen und müssen nicht mehr zwangsläufig den Namen des Mannes führen. Ohnehin sind der Fantasie Trauungswilliger heute kaum noch Grenzen gesetzt. Hochzeiten an ungewöhnlichen Orten, auf Leuchttürmen, unter Wasser oder beim Fallschirmsprung - fast alles ist möglich. Nur mit der Bereitschaft zum großen Schritt scheint es etwas zu hapern: von rund 750.000 im Jahr 1950 ist die Zahl der Trauungen auf etwa die Hälfte gesunken...
Katja Bose (akt. 07.09.2009)
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Infobox
Das Konzil von Trient (1545 bis 1563) legte als Antwort auf die Reformation Eckpfeiler des römisch-katholischen Glaubens fest. Die Ehe wurde in diesem Zusammenhang in den Rang eines Sakraments erhoben. Nun erfolgte die rechtsgültige Eheschließung nicht mehr nach unterschiedlichen regionalen Bräuchen, sondern in einem festgeschriebenen Gottesdienst. Dieser Ritus begründete das romantisch-feierliche Bild, das im europäischen Kulturkreis allgemein mit der Hochzeit verbunden wird. Weltlichen Einfluss sicherten sich Papst Julius III. und deutsche Bischöfe auch mit der Einführung von Kirchenbüchern mit Tauf-, Trau- und Sterberegistern - ebenfalls ein Beschluss der dritten und letzten Trienter Versammlung in den Jahren 1562/63.
Infobox
Auch in der Sprache spiegelte sich der gewachsene Einfluss der Kirche auf die Ehe: Zunächst nämlich, bis ins 17. Jahrhundert, war der oder die Heirat das gebräuchliche Wort für Eheschließung, da es die Gründung des Hausstandes bezeichnete. Es entstammt einer Reihe maskuliner Wörter (Hausrat, Vorrat, Unrat), weshalb man logischerweise "der Heirat" sagte. Aufschlussreiches wussten die Brüder Grimm über das Wort geheien zu berichten. Dessen Herkunft weist unzählige Bedeutungen auf, von denen einige den bettlägerigen Vollzug der Ehe betreffen. Hoch-Zeiten hingegen standen ursprünglich, im religiösen Sprachgebrauch, für die Feste Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Weihnachten.




