Eine Grundsatzfrage
Der Jäger sei Naturnutzer wie -schützer in gleichem Maße, behaupten die Vertreter der Jagdverbände. Jagdgegner sehen das anders - aus ihrer Perspektive ist das Schießen auf lebende Ziele blutiger Zeitvertreib.Erfolgreicher Jäger mit Hunden und Beute - ein idealtypisches Jagdbild. Joachim von Sandrart hat es 1643 in Öl gemalt.
Jäger vs. Jagdgegner
Wem nun der Gedanke kommt: "Den Schuss hätt' ich gern abgegeben", der gehört wohl zu den knapp 340.000 Jägern, die hierzulande in Wald und Flur auf die Pirsch gehen. Wer hingegen jetzt laut aufschreit: "Mord!", hält es mit den Jagd-Gegnern. Auch die öffentliche Diskussion schwankt zwischen diesen beiden Polen. Vermittelnde Positionen? Es gibt sie kaum.
Die Fronten sind verhärtet; zu sehr rührt die Thematik an ethische Grundsatzfragen. Denn von einer Notwendigkeit, sich Nahrung auf dem Wege der Jagd zu beschaffen, kann zumindest in Deutschland keine Rede mehr sein. Wer jagt, tut dies nicht aus Hunger, sondern geht einer Freizeitbeschäftigung nach, die ihm Freude und Befriedigung verschafft. Was dem einen die Briefmarkensammlung, ist dem anderen die Jagd.
Freude am Töten
Jedoch geben nur wenige Waidmänner offen zu, dass Jagen ihnen zu einem Hochgefühl verhilft. Wer eingesteht, beim Abschuss der Beute ein gewisses Behagen zu empfinden, erntet viel Unverständnis. In einer Gesellschaft, die das Töten freilebender Tiere zu Vergnügungszwecken mehrheitlich ablehnt - laut Jagdgegnern sind das zwei Drittel der Deutschen -, stehen Freizeitjäger unter Rechtfertigungsdruck.
Die meisten Jäger erklären, ihnen gehe es zunächst einmal weniger um den Akt des Tötens selbst als um das "Drumherum": das Naturerlebnis, die jagdbegleitenden Rituale, die Traditionspflege. Oft liest man auch von der Spannung des Auf-der-Lauer-Liegens, dem Nervenkitzel, dem "Abenteuer Jagd" - das allerdings längst nicht mehr mit wirklicher Gefahr für Leib und Leben des Schützen einhergeht: Aufgrund moderner Waffentechnik liegt das Risiko von Verletzung oder Tod allein beim Beutetier.
Bruch eines Tabus
Töten gehört zur Jagd. Wer aus purer Lust andere Lebewesen erschieße, breche ein zivilisatorisches Tabu, sagen Kritiker. Die Achtung vor dem Leben müsse auch für das Leben von Tieren gelten. Jagd zur Befriedigung eines wie auch immer gearteten Jagdtriebes sei kein Zeitvertreib, den eine moderne Gesellschaft hinnehmen könne.
Prinzipiell sieht das der deutsche Gesetzgeber genauso. Im ersten Paragraphen des Tierschutzgesetzes heißt es: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Diese Regel stünde dem Recht auf Jagdausübung entgegen - würden die Jäger nicht für sich beanspruchen, "vernünftige Gründe" vorzubringen.
Im Dienste der Natur
Jagd sei angewandter Naturschutz, lautet die These, mit der Jäger ihre Leidenschaft begründen; der Waidmann erfülle wichtige Funktionen beim Erhalt des ökologischen Gleichgewichts. "Rationalisierung der Jagdlust" nennt das die Psychologin Dr. Hanna Rheinz. Nur sind die gut klingenden Argumente, womit diese Rationalisierung betrieben wird, allesamt umstritten.
So weisen Jagd-Befürworter etwa darauf hin, ohne ausreichende Bejagung würde sich das Schalenwild - also hauptsächlich Rehe und Hirsche - derart vermehren, dass in den Wäldern kaum Jungpflanzen nachwüchsen; das Wild fräße sie allesamt auf. Langfristig weite sich dies zu einer Gefahr für den Waldbestand aus - ganz abgesehen vom Schaden für die Forstwirtschaft. Wo keine natürlichen Feinde, wie Wölfe, das Schalenwild mehr dezimierten, müsse der Mensch regulierend eingreifen.
Genug vor die Büchse
Anti-Jagd-Aktivisten wenden ein, die Jäger selbst seien Schuld am starken Wachstum der Reh- und Hirsch-Populationen, weil sie die Tiere im Winter fütterten. Dies widerspreche gar dem Tierschutz, denn die Hege, so die Kritiker, diene nicht primär dazu, dem Wild die Notzeit zu erleichtern; stattdessen mäste man das Wild, um in der nächsten Saison genug vor die Büchse zu bekommen. Mit Bestandsregulierung habe das wenig zu tun.
Ebenso uneins sind sich Waidmänner und Tierschützer, wenn es um den Abschuss oder Fallenfang kleiner Raubtiere wie Füchse oder Marder geht: Was die einen als Notwendigkeit verteidigen - die Räuber bedrohten ansonsten gefährdete Arten wie Feldhasen oder Fasane -, geißeln die anderen als ökologisch unsinnig. Ohnehin würden sich die Jäger vorrangig darum sorgen, weiterhin auf Hasen und Fasane schießen zu können.
Nur ein Alibi
Die Jägerschaft verweist wiederum auf ihr breites Engagement für den Umweltschutz - ganz ohne Flinte: Waidmänner pflanzten Hecken, legten Teiche an, sammelten Müll von den Wiesen - kurz: sorgten aktiv für eine intakte Natur. Kritiker halten diese Aktivitäten für reines Alibi. Die durch die Jagd angerichteten Schäden könnten sie niemals aufwiegen.
Und noch ein Argument führen Jagd-Gegner ins Felde: In Deutschland ereignen sich Jahr für Jahr rund achthundert Jagdunfälle, bei denen Menschen, mitunter Spaziergänger, zu Schaden kommen; einige enden sogar tödlich. Folglich könne es mit dem jägerlichen Ehrenkodex, der Waidgerechtigkeit, nicht weit her sein. Der schreibt nämlich vor, die anvisierte Beute zweifelsfrei zu identifizieren.
Von Menschen und Tieren
Doch selbst wenn sich alle Jäger vorbildlich verhielten - die Jagd-Kritiker würden kaum verstummen. Einzig ein allgemeiner Jagd-Bann würde sie zufrieden stellen. Ein Kompromiss ist nur schwer vorstellbar: Zu viele Fragen grundsätzlicher Natur wirft die Kontroverse auf, die weit über die Jagd-Problematik hinausweisen - Fragen, die das Verhältnis von Mensch und Tier betreffen.
Kai Müller (aktualisiert 26.10.2011)
Dieser Artikel gehört zum Thema
| Jagd | ![]() |
Infobox
"Jagd ohne Hund ist Schund"
Diesem Motto folgt heute ein Großteil der deutschen Jägerschaft. Als Gehilfe vor und nach dem Schuss ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Vor allem aber bei der Suche nach angeschossenem oder verunglücktem Wild offenbart sich die wichtige Funktion des Hundes für die waidgerechte Jagd. Das Führen eines "brauchbaren", geprüften Jagdhundes ist für bestimmte Jagdformen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Zum Nachweis ihrer Tauglichkeit müssen sich die Tiere einer so genannten Brauchbarkeitsprüfung unterziehen. Die Anforderungen sind hoch: Jagdhunde sollten sich durch dosierte Wildschärfe (Angriffslust oder mutiges Verhalten gegenüber dem Wild), Schussfestigkeit (Gleichgültigkeit gegenüber Schüssen aus nächster Nähe), Kraft, Ausdauer, Ruhe, Arbeitsfreude, gute Führigkeit sowie Verträglichkeit mit Artgenossen auszeichnen.
Je nach Einsatzgebiet werden Jagdhunde in Stöberhunde, Vorstehhunde, Apportierhunde, Schweißhunde, Erdhunde und jagende Hunde unterschieden:
Stöberhunde helfen dem Jäger vor dem Schuss. Bei so genannten Bewegungsjagden (Treibjagd, Beunruhigungsjagd) machen sie das Wild flüchtig und bringen es dazu, regelmäßig genutzte Aufenthaltsorte und Deckungen zu verlassen. Die Hunde suchen selbstständig nach der Beute und treiben sie vor das Gewehr des Jägers.
Im Unterschied zu den "aufregenden" Bewegungsjagden, die sich vor allem für bewaldetes Gelände eignen, bedarf es für die Jagd auf offenem Feld Hunde mit einem eher ruhigen Wesen und ausgeprägtem Geruchssinn.
Mit der Nase sucht der Vorstehhund die weiträumigen Flächen ab. Sobald er Witterung aufgenommen hat, erstarrt der Hund in der Bewegung und verharrt angespannt. Bewegt sich das Beutetier vom Hund weg, verfolgt er es vorsichtig. Erst auf Kommando des schussbereiten Jägers scheucht der Vorstehhund die Beute auf. Dieses "Vorstehen" genannte Verhalten ist eine genetisch verankerte Beutegreifhemmung des Hundes.
Für das Apportieren, also das Aufnehmen erlegter Beute und Herantragen an den Jäger, wurden spezielle Hunderassen gezüchtet: Seine Funktion gab dem Retriever den Namen, das englische retrieve heißt übersetzt "wiederfinden".
Auch Schweißhunde kommen erst nach dem Schuss zum Einsatz. Sie suchen verletztes, blutendes (schweißendes) Schalenwild und zeigen ihren Fund durch Bellen oder auffälliges Verhalten, etwa das Bringen von Gegenständen, an.
Diesem Motto folgt heute ein Großteil der deutschen Jägerschaft. Als Gehilfe vor und nach dem Schuss ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Vor allem aber bei der Suche nach angeschossenem oder verunglücktem Wild offenbart sich die wichtige Funktion des Hundes für die waidgerechte Jagd. Das Führen eines "brauchbaren", geprüften Jagdhundes ist für bestimmte Jagdformen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Zum Nachweis ihrer Tauglichkeit müssen sich die Tiere einer so genannten Brauchbarkeitsprüfung unterziehen. Die Anforderungen sind hoch: Jagdhunde sollten sich durch dosierte Wildschärfe (Angriffslust oder mutiges Verhalten gegenüber dem Wild), Schussfestigkeit (Gleichgültigkeit gegenüber Schüssen aus nächster Nähe), Kraft, Ausdauer, Ruhe, Arbeitsfreude, gute Führigkeit sowie Verträglichkeit mit Artgenossen auszeichnen.
Je nach Einsatzgebiet werden Jagdhunde in Stöberhunde, Vorstehhunde, Apportierhunde, Schweißhunde, Erdhunde und jagende Hunde unterschieden:
Stöberhunde helfen dem Jäger vor dem Schuss. Bei so genannten Bewegungsjagden (Treibjagd, Beunruhigungsjagd) machen sie das Wild flüchtig und bringen es dazu, regelmäßig genutzte Aufenthaltsorte und Deckungen zu verlassen. Die Hunde suchen selbstständig nach der Beute und treiben sie vor das Gewehr des Jägers.
Im Unterschied zu den "aufregenden" Bewegungsjagden, die sich vor allem für bewaldetes Gelände eignen, bedarf es für die Jagd auf offenem Feld Hunde mit einem eher ruhigen Wesen und ausgeprägtem Geruchssinn.
Mit der Nase sucht der Vorstehhund die weiträumigen Flächen ab. Sobald er Witterung aufgenommen hat, erstarrt der Hund in der Bewegung und verharrt angespannt. Bewegt sich das Beutetier vom Hund weg, verfolgt er es vorsichtig. Erst auf Kommando des schussbereiten Jägers scheucht der Vorstehhund die Beute auf. Dieses "Vorstehen" genannte Verhalten ist eine genetisch verankerte Beutegreifhemmung des Hundes.
Für das Apportieren, also das Aufnehmen erlegter Beute und Herantragen an den Jäger, wurden spezielle Hunderassen gezüchtet: Seine Funktion gab dem Retriever den Namen, das englische retrieve heißt übersetzt "wiederfinden".
Auch Schweißhunde kommen erst nach dem Schuss zum Einsatz. Sie suchen verletztes, blutendes (schweißendes) Schalenwild und zeigen ihren Fund durch Bellen oder auffälliges Verhalten, etwa das Bringen von Gegenständen, an.
Infobox
Geschichtliches
Einst versorgte die Jagd die Menschen mit dem Lebensnotwendigen; erlegte Tiere lieferten Fleisch, Fell und Knochen. Doch mit der Etablierung des Feudalwesens im Fränkischen Reich etwa ab dem 9. Jahrhundert wurde die Jagd zu einer exklusiv dem Adel vorbehaltenen Veranstaltung. Sie war fester Bestandteil der mittelalterlichen und neuzeitlichen Hofkultur: vornehmer Zeitvertreib und Ausdruck elitären Selbstverständnisses.
Das Jagdprivileg trennte die Führungsschicht vom gemeinen Volk. Die Jagdlust des Adels ging bisweilen so weit, dass er den Bauern untersagte, äsendes Wild von den Feldern zu verscheuchen; wer wilderte, musste mit der Todesstrafe rechnen.
Das aristokratische Vorrecht, bei der niederen Landbevölkerung verhasst, entwickelte sich zur steten Quelle sozialen Unmuts, zumal höfische Jagdgesellschaften zu Pferde oft rücksichtslos die Äcker ihrer Untertanen zertrampelten. Doch erst mit der Revolution von 1848 kam der Wandel: Seitdem ist das Jagdrecht ans Grundeigentum geknüpft, ganz gleich, ob der Besitzer Bauer, Bürger oder Aristokrat ist.
Einst versorgte die Jagd die Menschen mit dem Lebensnotwendigen; erlegte Tiere lieferten Fleisch, Fell und Knochen. Doch mit der Etablierung des Feudalwesens im Fränkischen Reich etwa ab dem 9. Jahrhundert wurde die Jagd zu einer exklusiv dem Adel vorbehaltenen Veranstaltung. Sie war fester Bestandteil der mittelalterlichen und neuzeitlichen Hofkultur: vornehmer Zeitvertreib und Ausdruck elitären Selbstverständnisses.
Das Jagdprivileg trennte die Führungsschicht vom gemeinen Volk. Die Jagdlust des Adels ging bisweilen so weit, dass er den Bauern untersagte, äsendes Wild von den Feldern zu verscheuchen; wer wilderte, musste mit der Todesstrafe rechnen.
Das aristokratische Vorrecht, bei der niederen Landbevölkerung verhasst, entwickelte sich zur steten Quelle sozialen Unmuts, zumal höfische Jagdgesellschaften zu Pferde oft rücksichtslos die Äcker ihrer Untertanen zertrampelten. Doch erst mit der Revolution von 1848 kam der Wandel: Seitdem ist das Jagdrecht ans Grundeigentum geknüpft, ganz gleich, ob der Besitzer Bauer, Bürger oder Aristokrat ist.





