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Tanzen

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Der Begriff Disco
entstand aus der Abkürzung des in Frankreich geprägten Wortes discothèque. Zusammengesetzt aus den griechischen Wörtern discos (Scheibe) und theke (Behältnis), bezeichnete es in Analogie zur Bibliothek ursprünglich eine Schallplattensammlung.

Mitte der 1960er Jahre nahm auch der deutsche Duden das Wort Diskothek auf - und zwar in seiner heute geläufigen Bedeutung als gastronomischer Betrieb, in dem zu Musik, die von Tonträgern kommt, getanzt werden kann.

Vorläufer solcher Tanzlokale ohne Live-Band gab es schon in den 1930er Jahren. In US-amerikanischen Bars tanzten die Gäste zu Musik aus der Jukebox. Vorbild und Namensgeber aller modernen Discos war jedoch die Bar La Discothèque, die im besetzten Paris des Zweiten Weltkriegs eröffnete.

Sie inspirierte andere Veranstalter, den von den deutschen Besatzern ungeliebten Jazz statt live - was unter damaligen Umstanden kaum möglich war - von Schallplatte zu spielen.

Die aus der Not geborene Idee gelangte nach dem Krieg rasch von Paris in die Metropolen der westlichen Welt. Kein Wunder, bot die Diskothek den Besitzern von Bars und Tanzlokalen doch die Möglichkeit, teure Bands durch kostengünstige Schallplattenmusik zu ersetzen.

Die erste deutsche Disco eröffnete 1959 übrigens nicht in Berlin, Hamburg oder München, sondern in - Aachen. Mit Beginn der Discowelle Anfang der 1970er Jahre gab es dort bereits 42 Diskotheken.
Video: Zum Platten auflegen geeignet  
Video: "Zum Musikmachen geeignet"
 

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Disco in der DDR
Dem Disco-Fieber hatten auch die SED-Ideologen nichts entgegenzusetzen. Spätestens 1973, zur Zeit der 10. Weltjugendfestspiele, als landauf, landab bereits dreitausend so genannte Schallplattenunterhalter (SPU) die Jugend zum Tanzen brachten und erste feste Diskotheken entstanden, konnte man sich dem Trend nicht mehr verschließen.

Aber unter Kontrolle behalten wollte man ihn: Also gab es Grundlehrgänge für die SPUs, mit Vorträgen über Ästhetik, Musikgeschichte, Technik und Programmgestaltung sowie mit praktischen Übungen. Alle zwei Jahre stand eine Eignungsprüfung an, in der getestet wurde, ob und wie der Bewerber in der Lage war, das Publikum niveauvoll zu unterhalten, und wie er "aktuell auf politische Höhepunkte reagiert". Je nachdem wurde er dann in Kategorie A (5,- Mark/Stunde), B (6,50 Mark) oder C (8,50 Mark) eingestuft.

Außerdem existierte die Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA), die unter anderem festlegte, dass bei öffentlichen Tanz- und Musikveranstaltungen nur vierzig Prozent Westmusik gespielt werden durfte - was den DDR-DJs einige Kopfschmerzen bescherte.

Denn nicht nur die Technik ließ oft zu wünschen übrig, auch die Auswahl an Titeln, die das Publikum nicht gleich zum Weglaufen brachten, war überschaubar.

Wer eine staatliche Spielerlaubnis vorweisen konnte, kam bevorzugt in den Besitz der seltenen Lizenzplatten aus der BRD. Ein Großteil der Musik wurde jedoch bei der extra dafür geschaffenen Radiosendung Podiumsdiskothek mitgeschnitten. Trotz häufiger Kontrollen - zeitweise wurden sogar Titellisten vor den Auftritten verlangt - gelang es den DJs, das 60/40-Verhältnis umzukehren.