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Baltikum

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Die Baltendeutschen
Bis 1918 gehörten weite Teile des baltischen Großgrundbesitzes den Baltendeutschen. Bis zu ihrer Enteignung durch die Agrarreformen der unabhängig gewordenen Republiken Estland und Lettland bildeten sie die Oberschicht in dieser Region des Baltikums. Esten und Letten waren im eigenen Lande erbuntertänige Bauern oder Leibeigene der "baltischen Barone".

Seit der ersten Besiedelung baltischer Gebiete durch deutsche Kaufleute Anfang des 13. Jahrhunderts - im Gefolge der Glaubensritter - bestimmten Deutsche die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Region. Im Lauf der Geschichte konnten sie sich einige Privilegien sichern, wie zum Beispiel den Beibehalt des evangelischen Glaubens, der deutschen Amtssprache oder des deutschen Rechts. Diese wurden auch von stets wechselnden Herrschern respektiert.

Während der dreihundert Jahre andauernden russischen Zarenherrschaft erreichte der politische und kulturelle Einfluss der Baltendeutschen den Höhepunkt: Obwohl sie nur etwa zehn Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachten, wurden sie zur dominierenden Gruppe in der russischen Beamtenschaft und in der zaristischen Armee. Nach der Enteignung jedoch setzte eine erste Auswanderungswelle ein; mit der Umsiedlung ab 1939, als Zehntausende Menschen ihre Heimat verließen, war die Jahrhunderte währende Geschichte der Deutschen im Baltikum beendet.

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Russen im Baltikum
Mit der Ansiedlung von Russen im Baltikum wollte die Sowjetunion die Annektierung Lettlands, Estland und Litauens unumkehrbar machen. Russisch wurde zur Amtssprache, die Landessprachen waren verboten.

Dieses halbe Jahrhundert erzwungener Russifizierung rächte sich nach der Unabhängigkeit in einer verfehlten Minderheitenpolitik. Lettland und Estland erkannten Russen - die dort immerhin mehr als vierzig beziehungsweise dreißig Prozent der Einwohner stellen - nicht als Staatsbürger an. Diesen blieben damit Wahlrecht, Wehrpflicht und Anstellungen im Staatsdienst verwehrt. Weder Straßenschilder noch Antragsformulare gab es auf Russisch.

Mit Beginn der Beitrittsverhandlungen mussten Estland und Lettland, nach Kritik der EU und der OSZE, einige Gesetze nachbessern. Zwar dürfen Staatenlose weiter nur unter bestimmten Auflagen - vor allem die Kenntnis der Landessprache - zu lettischen und estnischen Staatsbürgern werden, doch bereits drei Viertel der ehemaligen Russen sind jetzt auch Bürger der EU.