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Adoption

Infobox

Adoptiveltern werden
Sowohl Ehepaare als auch Alleinstehende können adoptieren. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre bei dem einen, 21 Jahre beim anderen Adoptivelternteil (und 25 Jahre bei der Adoption durch eine Einzelperson). Empfohlen wird ein Altersabstand von maximal vierzig Jahren zwischen Adoptiveltern und -kind.

Auch die Frage der Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt eine bedeutende Rolle; sollen Kinder unter zehn Jahren adoptiert werden, legen die Jugendämter Wert darauf, dass eines der Elternteile nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist, um sich ausreichend der neuen Aufgabe widmen zu können.

Das Vorhandensein anständiger Wohnverhältnisse wird ebenso geprüft wie psychologische Eignungs- kriterien bei den Bewerbern (Erziehungsziele, partnerschaftliche Stabilität, emotionale Offenheit und Ausdrucksfähigkeit, Konfliktlösungsstrategien).

Adoptivbewerber müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wobei einschlägige Vorstrafen (Sexual- oder Körperverletzungsdelikte) einen Hinderungsgrund darstellen. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, um sicher zu stellen, dass die Adoptionsbewerber keine lebensverkürzenden, psychischen oder auch Suchtkrankheiten haben. (Mit Material aus der Wikipedia, Stichwort Adoption)