Kinderwunsch
Für zehn bis fünfzehn Prozent aller deutschen Paare bleibt ein sehnlicher Wunsch unerfüllt. Wenn auch die moderne Reproduktionsmedizin nicht zum eigenen Kind verhelfen kann, gibt es einen Weg: die Adoption.Im Jahr 2005 kamen auf ein zur Adoption freigegebenes Kind zwölf Bewerbungen.
Zwölf Bewerber für ein Kind
Zum Jahresende 2005 standen 771 für eine Adoption vorgemerkten Kindern 9.324 Bewerbungen gegenüber; rein rechnerisch kamen damit zwölf mögliche Adoptiveltern auf ein Kind. Das Verhältnis ist seit Jahren nahezu stabil - jedoch sind auf beiden Seiten rückläufige Zahlen zu beobachten. Als Grund dafür sehen Experten eine effektivere und leichter zugängliche Empfängnisverhütung, eine höhere Akzeptanz nichtehelicher Kinder sowie bessere staatliche Unterstützung für Mütter in Problemlagen. Immer seltener komme es dadurch zur Adoptionsfreigabe.
Für die Elternrolle geeignet?
Aber es gibt auch Gründe, weshalb die Zahl der Adoptionsbewerber sinkt. Vor allem ist es die Belastung des langwierigen Adoptionsverfahrens. An mögliche Eltern werden hohe Anforderungen gestellt. Ob sie als Adoptierende geeignet sind, entscheiden Jugendämter und anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen. Ein positiver Bescheid hängt ab vom Alter der Bewerber, von ihrem Gesundheitszustand und ihrer allgemeinen Lebens- und Wirtschaftssituation. Kritiker des Verfahrens bemängeln jedoch, dass sich anhand dieser Kriterien die Eignung für die Elternrolle nur schwer feststellen lässt. Die eingehende Prüfung soll gewährleisten, dass die Adoption allein dem Wohl des Kindes dient und zwischen ihm und den Adoptiveltern ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Kontinuität der Familie?
Erst seit der Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1976 sind das Grundvoraussetzungen für jede Adoption. Zwar ist das Adoptionsrecht seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 dessen Bestandteil - doch folgte die ursprüngliche Konzeption der Jahrhunderte lang vorherrschenden Meinung, der Hauptzweck einer Adoption liege allein darin, die Kontinuität der Familie des Adoptierenden zu sichern.
Fehlte ein leiblicher Erbe, wurde ein würdiger Ersatz adoptiert. In der Regel handelte es sich dabei um Erwachsene, das Mindestalter des Adoptierenden lag bei fünfzig Jahren. Die Adoption kam zustande, indem zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptierten, beziehungsweise dessen gesetzlichem Vertreter, ein Vertrag geschlossen wurde. Erst im Laufe der Zeit trat das Interesse des Adoptierenden in den Hintergrund und der Aspekt des Kindeswohls erhielt Vorrang.
Als Eltern geeignet? An Adoptierende werden hohe Anforderungen gestellt.
Idealisiertes Familienglück
Galt einst das Prinzip, Eltern Kinder zu verschaffen, soll es jetzt genau umgekehrt sein. Leitgedanke des nun gültigen Adoptionsrechts ist, laut offizieller Definition, Kindern Eltern zu verschaffen. Die Adoption wird als Fürsorgemaßnahme für elternlose oder vernachlässigte Kinder verstanden. In den meisten Fällen aber handelt es sich bei den Bewerbern um Paare, deren eigene Kinderlosigkeit als Ausgangspunkt für den Adoptionswunsch gilt. Neben der Chance für ein "nicht gewolltes" Kind, durch die Adoption in einer intakten Familie aufwachsen zu können, sehen Experten daher häufig auch das Risiko, dass Adoptivkinder funktionalisiert werden, wenn sie beispielsweise als Garanten für das oft idealisierte Familienglück ihrer Adoptiveltern dienen.
Latentes Misstrauen
Doch egal, aus welchen Gründen sich Paare für eine Adoption entscheiden: Für Kinder wie Eltern bestehe immer die Gefahr psychischer Belastungen, warnen Psychologen. So erlebten manche Adoptiveltern ihre Beziehung zum Kind als labil und gefährdet, fühlten ein latentes Misstrauen, vom Kind nicht akzeptiert zu werden, seien eifersüchtig auf die leiblichen Eltern und unterstellten dem Kind, sich nach ihnen zu sehnen. Diese Angst könne sich sehr negativ auf die Erziehung und Entwicklung des Kindes auswirken.
Intensivierte Beratung
Und sie ist häufig der Grund dafür, dass Eltern versuchen, den Kindern deren wirkliche Herkunft zu verheimlichen. Dabei ist dies nach Erfahrungen von Experten einer der größten Fehler, den Adoptiveltern machen können. Denn auch Adoptivkinder haben das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung, und das Wissen darum ist ein wichtiger Schritt zur Identitätsfindung. Manche Adoptiveltern würden es jedoch als Untreue und Undankbarkeit empfinden, wenn sich das Kind für seine leiblichen Eltern interessiert. Familiäre Konflikte und psychische Probleme seien so programmiert.
Das Wohl des Kindes ist oberstes Ziel jeder Adoptionsvermittlung.
Auf diesem Hintergrund steht die Vermittlungsberatung vor der Herausforderung, bei Adoptionen zwischen der Erfüllung von Elternwünschen und der individuellen Sicherung des Kindeswohls abzuwägen. In jüngster Zeit kam es dabei vor allem zu einer Neuorientierung der Beratung im Hinblick auf die Rolle der "abgebenden Mutter". Ihre Bedeutung für das Kind und für das Gelingen der Adoption findet zunehmend Beachtung. Die intensivierte Beratung führt bei immer mehr Müttern sogar zum Entschluss, ihr Kind zu behalten.
Blick ins Ausland
Diese an sich positive Entwicklung hat Folgen: Weil die Adoption für viele kinderlose Paare der einzige Weg bleibt, sich den Kinderwunsch zu erfüllen, richten immer mehr den Blick ins Ausland. Die Zahl der aus anderen Ländern adoptierten Kinder steigt. Dabei stellt sich besonders hier die Frage: Ist eine Adoption die beste Lösung für das Kind?
Ulrike Wolf (21.05.2007)
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Infobox
Adoptiveltern werden
Sowohl Ehepaare als auch Alleinstehende können adoptieren. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre bei dem einen, 21 Jahre beim anderen Adoptivelternteil (und 25 Jahre bei der Adoption durch eine Einzelperson). Empfohlen wird ein Altersabstand von maximal vierzig Jahren zwischen Adoptiveltern und -kind.
Auch die Frage der Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt eine bedeutende Rolle; sollen Kinder unter zehn Jahren adoptiert werden, legen die Jugendämter Wert darauf, dass eines der Elternteile nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist, um sich ausreichend der neuen Aufgabe widmen zu können.
Das Vorhandensein anständiger Wohnverhältnisse wird ebenso geprüft wie psychologische Eignungs- kriterien bei den Bewerbern (Erziehungsziele, partnerschaftliche Stabilität, emotionale Offenheit und Ausdrucksfähigkeit, Konfliktlösungsstrategien).
Adoptivbewerber müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wobei einschlägige Vorstrafen (Sexual- oder Körperverletzungsdelikte) einen Hinderungsgrund darstellen. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, um sicher zu stellen, dass die Adoptionsbewerber keine lebensverkürzenden, psychischen oder auch Suchtkrankheiten haben. (Mit Material aus der Wikipedia, Stichwort Adoption)
Sowohl Ehepaare als auch Alleinstehende können adoptieren. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre bei dem einen, 21 Jahre beim anderen Adoptivelternteil (und 25 Jahre bei der Adoption durch eine Einzelperson). Empfohlen wird ein Altersabstand von maximal vierzig Jahren zwischen Adoptiveltern und -kind.
Auch die Frage der Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt eine bedeutende Rolle; sollen Kinder unter zehn Jahren adoptiert werden, legen die Jugendämter Wert darauf, dass eines der Elternteile nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist, um sich ausreichend der neuen Aufgabe widmen zu können.
Das Vorhandensein anständiger Wohnverhältnisse wird ebenso geprüft wie psychologische Eignungs- kriterien bei den Bewerbern (Erziehungsziele, partnerschaftliche Stabilität, emotionale Offenheit und Ausdrucksfähigkeit, Konfliktlösungsstrategien).
Adoptivbewerber müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wobei einschlägige Vorstrafen (Sexual- oder Körperverletzungsdelikte) einen Hinderungsgrund darstellen. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, um sicher zu stellen, dass die Adoptionsbewerber keine lebensverkürzenden, psychischen oder auch Suchtkrankheiten haben. (Mit Material aus der Wikipedia, Stichwort Adoption)



