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Bundespolizei

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In Bund und Ländern
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern. Ihre übergeordnete Behörde ist das Bundespolizei-Präsidium mit Hauptsitz in Potsdam. An der Spitze stehen ein Präsident und zwei Vizepräsidenten.

Neun Bundespolizei-Direktionen (BPOLD) bilden die nächste organisatorische Ebene. Ihre Zuständigkeitsbereiche sind in der Regel deckungsgleich mit den Grenzen von Bundesländern. Dabei ist die BPOLD Berlin zuständig für Berlin und Brandenburg, die BPOLD mit Sitz in Pirna für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zu jeder BPOLD gehört eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ).

Bundespolizei-Inspektionen und Bundespolizei-Reviere sind den jeweiligen BPOLD nachgeordnet. Spezialeinheiten, wie die GSG9 und die Bundespolizei-Fliegergruppe, unterstehen dem Präsidium direkt. Ebenfalls unmittelbar untersteht dem Präsidium die Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz im Fuldatal.

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Der Vorläufer
Personal und Strukturen der Bundespolizei stammen überwiegend aus dem am 16. März 1951 gegründeten Bundesgrenzschutz (BGS). Der BGS sicherte anfangs vor allem die innerdeutsche Grenze zur DDR. Später gestanden die Westmächte der Bundesrepublik zu, aus dem BGS eine Truppe zu machen, die im Kriegsfall auch bei inneren Unruhen eingreifen kann.

Die ersten BGS-Verbände hatten eine Gesamtstärke von rund 10.000 Mann. Leiter des Ausbildungsstabes und erster Inspekteur des BGS war Anton Grasser (1891 bis 1976), ehemaliger Polizeimajor, Wehrmachtsgeneral und Ritterkreuzträger. Bei der Aufstellung der Bundeswehr im Juli 1956 wechselten viele BGS-Beamte freiwillig in die Streitkräfte und bildeten deren personellen Kern.

1968, im Zuge der Verabschiedung der Notstandsgesetze, glich man die polizeirechtliche Grundlage des BGS dem Polizeirecht der Länder an: Der BGS kam nun verstärkt bei Großereignissen, wie zum Beispiel Demonstrationen, zum Einsatz. Infolge der Geiselnahmen während der Olympischen Spiele 1972 in München entschied sich die politische Führung der Bundesrepublik zum Aufbau der Antiterroreinheit GSG9 als Teil des BGS.