Ein deutsches FBI?
Polizeiarbeit ist Ländersache, sagt das Grundgesetz - im Prinzip. Neben Deutschlands föderalistisch aufgebauten Länderpolizeien gibt es die Bundespolizei.Es war mehr als nur der Wechsel der Uniform von grün zu blau. Als am 1. Juli 2005 Bundesgrenzschutz und Bahnpolizei in der Bundespolizei aufgingen, entstand eine Behörde mit breitem Aufgabenspektrum: Den bundesweit rund 41.000 Bediensteten, davon etwa 30.000 Polizisten, obliegt der Schutz der deutschen Flughäfen und Bahnanlagen, sie teilen sich mit dem Zoll die Sicherung der Grenzen.
Auch in Krisengebieten aktiv
In Berlin bewachen die Beamten Kanzleramt und wichtige Regierungsgebäude. Bei Fußballspielen dämmen sie Krawalle ein. Vollzüge im Rahmen von Asylverfahren sind ihre Angelegenheit; sogar im Ausland ist die Bundespolizei präsent: An deutschen Botschaften stellt sie das Wachpersonal; unter Verantwortung der Vereinten Nationen und der EU ist sie in Krisenregionen aktiv.
Der 1. Juli 2005, der Gründungstag der Bundespolizei, gilt dennoch eher als Datum eines schlichten Verwaltungsakts. Zum eigentlichen Aufgabenwandel des Bundesgrenzschutzes kam es schon anderthalb Jahrzehnte früher: Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung 1990 und des Inkrafttretens des Schengener Abkommens gingen die bis dahin dominierenden klassischen Grenzschutzaufgaben stark zurück.
"Sonderpolizei"
Bundesgrenzschutz, und später Bundespolizei, leisten seitdem, was föderalistisch aufgebaute Polizeien der Länder nur unter Schwierigkeiten leisten könnten. Die Bundespolizei ist eine "Sonderpolizei", neben, doch nicht im Widerspruch zu Artikel 30 des Grundgesetzes, der die Ausübung staatlicher Befugnisse als Ländersache definiert.
Bereits im Jahr 2005 war gelegentlich von "Superpolizei" die Rede, wobei der immer bedeutsamere Aspekt der internationalen Terrorbekämpfung eine Rolle spielte. Praktisch stand und steht die Bekämpfung organisierter und überregional tätiger Kriminalität im Vordergrund. Dazu zählt zum Beispiel das Zerschlagen von Schleuserbanden. Verdeckte technische Überwachungen und Mobile Fahndungseinheiten (MFE) fallen in diesen Bereich. Wichtig ist die Zugehörigkeit der Spezialeinheit GSG9 zur Bundespolizei.
Erst im Frühjahr 2010 wurde die Debatte um verfassungsrechtliche Fragen und um Kompetenzen der Bundespolizei wieder akut. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière berief eine Kommission unter Leitung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Eckart Werthebach. Die Werthebach-Kommission schlug im Dezember 2010 vor, Bundespolizei und Bundeskriminalamt organisatorisch zu vereinen.
Aufgeschobene Reform
Befürworter wie Gegner der empfohlenen Reform bringen gewichtige Argumente vor: Einerseits könnte die neue Behörde ein effektiv arbeitendes Zentrum des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus werden; ihr Bestehen könnte das Zuviel und Nebeneinander unterschiedlicher Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland eindämmen helfen. Andererseits geben die Innenminister der Länder zu bedenken, dass Polizeiarbeit eben laut Grundgesetz Ländersache sei. Die Diskussion ist am Laufen; heute zeichnet sich jedoch ab, dass eine derart umfassende Reform wohl aufgeschoben wird.
Tatsächlich schwebte Innenminister und Werthebach-Kommission ein Resultat vor, welches dem Federal Bureau of Investigation (FBI) der USA ähnlich gewesen wäre. Das FBI, anders als die deutsche Bundespolizei dem Justizministerium unterstellt, besitzt allen übrigen Polizeibehörden gegenüber Weisungsrecht. Es kann lokale Ermittlungen an sich ziehen, ist also wirklich eine "Superpolizei". Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schließt solche Macht- und Kompetenzballung aus. Nicht zuletzt lehrt ja die deutsche Geschichte, welches Gefahrenpotenzial darin steckt.
Michael Schmittbetz (09.03.2011)
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Infobox
In Bund und Ländern
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern. Ihre übergeordnete Behörde ist das Bundespolizei-Präsidium mit Hauptsitz in Potsdam. An der Spitze stehen ein Präsident und zwei Vizepräsidenten.
Neun Bundespolizei-Direktionen (BPOLD) bilden die nächste organisatorische Ebene. Ihre Zuständigkeitsbereiche sind in der Regel deckungsgleich mit den Grenzen von Bundesländern. Dabei ist die BPOLD Berlin zuständig für Berlin und Brandenburg, die BPOLD mit Sitz in Pirna für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zu jeder BPOLD gehört eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ).
Bundespolizei-Inspektionen und Bundespolizei-Reviere sind den jeweiligen BPOLD nachgeordnet. Spezialeinheiten, wie die GSG9 und die Bundespolizei-Fliegergruppe, unterstehen dem Präsidium direkt. Ebenfalls unmittelbar untersteht dem Präsidium die Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz im Fuldatal.
Neun Bundespolizei-Direktionen (BPOLD) bilden die nächste organisatorische Ebene. Ihre Zuständigkeitsbereiche sind in der Regel deckungsgleich mit den Grenzen von Bundesländern. Dabei ist die BPOLD Berlin zuständig für Berlin und Brandenburg, die BPOLD mit Sitz in Pirna für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zu jeder BPOLD gehört eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ).
Bundespolizei-Inspektionen und Bundespolizei-Reviere sind den jeweiligen BPOLD nachgeordnet. Spezialeinheiten, wie die GSG9 und die Bundespolizei-Fliegergruppe, unterstehen dem Präsidium direkt. Ebenfalls unmittelbar untersteht dem Präsidium die Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz im Fuldatal.
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Der Vorläufer
Personal und Strukturen der Bundespolizei stammen überwiegend aus dem am 16. März 1951 gegründeten Bundesgrenzschutz (BGS). Der BGS sicherte anfangs vor allem die innerdeutsche Grenze zur DDR. Später gestanden die Westmächte der Bundesrepublik zu, aus dem BGS eine Truppe zu machen, die im Kriegsfall auch bei inneren Unruhen eingreifen kann.
Die ersten BGS-Verbände hatten eine Gesamtstärke von rund 10.000 Mann. Leiter des Ausbildungsstabes und erster Inspekteur des BGS war Anton Grasser (1891 bis 1976), ehemaliger Polizeimajor, Wehrmachtsgeneral und Ritterkreuzträger. Bei der Aufstellung der Bundeswehr im Juli 1956 wechselten viele BGS-Beamte freiwillig in die Streitkräfte und bildeten deren personellen Kern.
1968, im Zuge der Verabschiedung der Notstandsgesetze, glich man die polizeirechtliche Grundlage des BGS dem Polizeirecht der Länder an: Der BGS kam nun verstärkt bei Großereignissen, wie zum Beispiel Demonstrationen, zum Einsatz. Infolge der Geiselnahmen während der Olympischen Spiele 1972 in München entschied sich die politische Führung der Bundesrepublik zum Aufbau der Antiterroreinheit GSG9 als Teil des BGS.
Die ersten BGS-Verbände hatten eine Gesamtstärke von rund 10.000 Mann. Leiter des Ausbildungsstabes und erster Inspekteur des BGS war Anton Grasser (1891 bis 1976), ehemaliger Polizeimajor, Wehrmachtsgeneral und Ritterkreuzträger. Bei der Aufstellung der Bundeswehr im Juli 1956 wechselten viele BGS-Beamte freiwillig in die Streitkräfte und bildeten deren personellen Kern.
1968, im Zuge der Verabschiedung der Notstandsgesetze, glich man die polizeirechtliche Grundlage des BGS dem Polizeirecht der Länder an: Der BGS kam nun verstärkt bei Großereignissen, wie zum Beispiel Demonstrationen, zum Einsatz. Infolge der Geiselnahmen während der Olympischen Spiele 1972 in München entschied sich die politische Führung der Bundesrepublik zum Aufbau der Antiterroreinheit GSG9 als Teil des BGS.



