Seite drucken

LexiTV - Das MDR Wissensmagazin - Bildung für alle

 

Dieser Artikel gehört zum Thema

Gefängnis

Infobox

Der Schuldturm - auch: das Schuldgefängnis - war eine besondere Gefängnisform, die in Deutschland bereits während des späten Mittelalters bestand. Dennoch ist gerade sie der Beweis für die grundsätzlich andere Auffassung von Strafe im Mittelalter im Vergleich zur Neuzeit.

Wie neuere Forschungen zeigen, diente die Schuldhaft eben nicht der Sanktionierung (so und so viele Jahre Haft für so und so viele Schulden), sondern der Leistungserzwingung. Anders gesagt: Der Schuldner wurde im Schuldgefängnis lediglich festgehalten, um ihn an der Flucht vor Zahlungsverpflichtungen zu hindern.

Zeit-Strafen, also Haftstrafen im eigentlichen Sinn, kannte das Mittelalter noch nicht. So konnte der Schuldner seine Schuld auch nicht "absitzen". Überbleibsel der alten Schuldhaft ist die noch heute mögliche, maximal halbjährige Erzwingungshaft, zum Beispiel zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung eines Schuldners.

Infobox

Am 30. September 1946 verurteilte das Nürnberger Tribunal Hitlers Rüstungsminister Albert Speer zu zwanzig Jahren Haft: 7.300 Tage und fünf Schalttage, wie der 41-jährige bald berechnete. Gewohnt, alle Probleme durch "Organisation" zu lösen, verlegte der Häftling sich auf einen systematischen Kampf gegen die Zeit: nicht mehr, wie früher, sechs Stunden schlafen, sondern zwölf - es würde die Haftzeit um ein Viertel verringern, dazu lesen, schreiben, zeichnen.

Tauglich gegen Depressionen war das nicht, die Gartenarbeit, etwas später im Spandauer Gefängnis, schon eher. Hier war selbst "Urlaub" sorgsam geplant. Kurios sind die Phantasie- Wanderungen des Gefangenen im engen Rund des Gefängnisgartens: nach München, über den Balkan und Istanbul bis nach Afghanistan. Am Vortag der Entlassung, dem 30. Oktober 1966, erhielten Freunde ein Telegramm: "Bitte abholen 35 Kilometer südlich von Guadalajara, Mexiko."