Das Spinhuis in Amsterdam - ab 1597 war es das erste Zuchthaus für Frauen.
Vorform moderner Haftanstalten
Es gibt folglich keine historische Linie vom antiken oder mittelalterlichen Verlies zum modernen Gefängnis. Das sind tatsächlich verschiedene Dinge. Die Vorform moderner Haftanstalten sind nicht Kerker, es sind Arbeitshäuser, die am Anfang des 17. Jahrhunderts - fast durchweg auf protestantischem Gebiet - gleich reihenweise errichtet wurden: 1609 in Bremen, 1613 in Lübeck, 1622 in Hamburg und 1629 in Danzig, um nur einige deutsche Beispiele zu nennen. Wer hier der Disziplin - per körperlichem Zwang - unterworfen war, wurde wiederum zum Studienobjekt von Disziplinen: der Medizin, der Psychologie, der Arbeits- und Kriminalwissenschaften. So entstand Wissen, das sich wiederum zum Zweck der Disziplinierung einsetzen ließ.
Die "Besserungsmaschine"
Noch etwas unterscheidet Gefängnis und Kerker: Der Mensch im Verlies saß im Dunkeln, war der Wahrnehmung entzogen, oft bis zum Tod. Zeit spielte für ihn keine Rolle mehr, ohne Sonne verwischt die Grenze von Nacht und Tag. Der Mensch im Gefängnis jedoch wird beleuchtet von hellster Aufmerksamkeit. Die "Besserungsmaschine" funktioniert schließlich nur, wenn alle Details des Verhaltens sichtbar bleiben. Je nach Geschmack und Situation ist die Architektur solcher Überwachung verschieden: Käfige etwa sind hinreichend transparent. Das genialste Gefängnismodell der westlichen Zivilisation aber ist weit eindrucksvoller.
Kontrollturm und Lauschröhre
Wir Menschen von Heute verdanken es dem Philosphen und Ökonomen Jeremy Bentham (1748 bis 1832), Stammvater des neuzeitlichen Wirtschaftsliberalismus. Der zu Unrecht schon fast vergessene Engländer konzipierte einen Rundbau aus mehrstöckig angeordneten Zellen, dessen Zentrum ein mit Fenstern versehener Überwachungsturm ist. Von der Zentrale laufen Lauschröhren in jeden Trakt. Benthams Panoptikum lieferte die Grundstruktur für Gefängnisneubauten, Fabriken und mehr bis fast in die Gegenwart.
Ideales Gefängnisdesign: das Panoptikum - Skizze von Jeremy Bentham, 1791.
Kein Wunder, ist doch dieses Prinzip extrem ökonomisch: dauernde Überwachung lässt sich mit geringst möglichem Aufwand erzeugen. Mit dem Panoptikum erhielt das moderne Gefängnis seine ideale Form, als Gegenteil des Kerkers, als Ort der fremdbestimmten Zeit, und der in alle Verästelungen wirkenden Disziplin. Weit über Gefängnismauern strahlt die Idee des Panoptismus hinaus... Tatsächlich sind wir nun in der Gegenwart angekommen, und können den großen Bruch im Frühstadium der Neuzeit verstehen, der Zeit-Strafen möglich werden ließ. Verstehen können wir jetzt auch unseren Gefangenen nach seiner ersten Nacht in Haft, im Kampf gegen seinen größten Feind: die Zeit. Im vorgeschriebenen, überwachten Takt der Gefängnis-Routine wird er Struktur und Erleichterung spüren, weil nur bemessene und eingeteilte Zeit erträglich ist.
Michael Schmittbetz (aktualisiert 26.10.2009)
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Genau 79.436 Haftplätze existierten in Deutschland zum Stichtag 31. März 2009, davon 4.300 für Frauen. Es gab 177 geschlossene und 18 offene Justizvollzugsanstalten (JVA). 73.952 Personen saßen zu diesem Zeitpunkt ein, darunter 3.926 Frauen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Tendenz innerhalb des zurückliegenden Jahrzehnts ist überwiegend steigend - und zwar um rund zwanzig Prozent, was Strafgefangene betrifft. In Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich die Anzahl der Strafgefangenen sogar annähernd verdoppelt.
Deutschlandweit unterliegt der Strafvollzug der Zuständigkeit der Bundesländer und ist in Strafvollzugsgesetzen geregelt. Oberstes Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Zweck staatlichen Strafens soll es sein, den Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Ein weiterer, allerdings im Vergleich zur Resozialisierung nachrangiger Zweck ist der Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten.
Die wichtigsten Vollzugsgrundsätze sind der so genannte Angleichungsgrundsatz, laut dem die Verhältnisse in den JVA so weit wie möglich denen der Außenwelt angeglichen werden sollen, der Gegensteuerungsgrundsatz, um schädlichen Folgen der Haft entgegen zu wirken, sowie der Wiedereingliederungsgrundsatz. Letzterer schreibt insbesondere die Vorbereitung von Entlassungen vor.
Deutschlandweit unterliegt der Strafvollzug der Zuständigkeit der Bundesländer und ist in Strafvollzugsgesetzen geregelt. Oberstes Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Zweck staatlichen Strafens soll es sein, den Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Ein weiterer, allerdings im Vergleich zur Resozialisierung nachrangiger Zweck ist der Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten.
Die wichtigsten Vollzugsgrundsätze sind der so genannte Angleichungsgrundsatz, laut dem die Verhältnisse in den JVA so weit wie möglich denen der Außenwelt angeglichen werden sollen, der Gegensteuerungsgrundsatz, um schädlichen Folgen der Haft entgegen zu wirken, sowie der Wiedereingliederungsgrundsatz. Letzterer schreibt insbesondere die Vorbereitung von Entlassungen vor.



