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Gefängnis

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Genau 79.436 Haftplätze existierten in Deutschland zum Stichtag 31. März 2009, davon 4.300 für Frauen. Es gab 177 geschlossene und 18 offene Justizvollzugsanstalten (JVA). 73.952 Personen saßen zu diesem Zeitpunkt ein, darunter 3.926 Frauen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Tendenz innerhalb des zurückliegenden Jahrzehnts ist überwiegend steigend - und zwar um rund zwanzig Prozent, was Strafgefangene betrifft. In Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich die Anzahl der Strafgefangenen sogar annähernd verdoppelt.

Deutschlandweit unterliegt der Strafvollzug der Zuständigkeit der Bundesländer und ist in Strafvollzugsgesetzen geregelt. Oberstes Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Zweck staatlichen Strafens soll es sein, den Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Ein weiterer, allerdings im Vergleich zur Resozialisierung nachrangiger Zweck ist der Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten.

Die wichtigsten Vollzugsgrundsätze sind der so genannte Angleichungsgrundsatz, laut dem die Verhältnisse in den JVA so weit wie möglich denen der Außenwelt angeglichen werden sollen, der Gegensteuerungsgrundsatz, um schädlichen Folgen der Haft entgegen zu wirken, sowie der Wiedereingliederungsgrundsatz. Letzterer schreibt insbesondere die Vorbereitung von Entlassungen vor.