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Gerichtsmedizin

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Rechtsmediziner oder Pathologe?
"Warten wir den Bericht des Pathologen ab." - Sätze dieser Art hört man oft im Krimi: Eine Leiche wurde gefunden, Polizei und Staatsanwaltschaft suchen den Mörder und beauftragen einen Mediziner mit der Untersuchung des Toten. Im wahren Leben ist ein solcher Experte allerdings kein Pathologe.

Die Pathologie als Wissenschaft beschäftigt sich mit Entstehung, Verlauf und Auswirkungen von Krankheiten. Meist arbeiten Pathologen an Kliniken und Krankenhäusern, wo sie Gewebeproben von lebenden Patienten untersuchen und tote Patienten obduzieren. Dabei geht es primär um Diagnostik: Der Pathologe will erkennen, woran ein Patient leidet oder woran er starb. Auf diesen Kenntnissen fußen dann die medizinische Behandlung des Patienten oder die wissenschaftliche Forschung zu seiner Krankheit.

Das Erkenntnisinteresse der Rechtsmedizin ist ein völlig anderes: Rechtsmediziner werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig, wenn es Indizien gibt, dass jemand eines nicht-natürlichen Todes gestorben ist, also durch Unfall, Mord oder Selbstmord. Ihr Auftrag ist, Angaben zu Todesart, Todesursache und -zeitpunkt zu machen sowie die Identität des Opfers zu klären.

Diese Informationen dienen keinem wissenschaftlichen Zweck, sondern der Klärung von juristischen Fragen. Rechtsmediziner übernehmen aber nicht nur Leichenschauen. Sie stellen auch Untersuchungen bei Vergewaltigungen und bei Drogendelikten an und schreiben unter anderem Gutachten zu Behandlungsfehlern, zu Körperverletzungen und in Glaubwürdigkeitsfragen.

Dass Fernsehkommissare häufig den "Pathologen" um Hilfe bitten, beruht auf einem Übersetzungsfehler: In den USA, wo viele beliebte Krimiserien entstehen, ist der forensic pathologist für die Leichenschau zuständig. Beim Übersetzen wird der Experte dann zum Pathologen, obwohl er "Rechtsmediziner" heißen müsste.