Leichenschau und Forscherdrang
Mortui Vivos Docent, "die Toten lehren die Lebenden", lautet ein Leitspruch der Rechtsmedizin. Jede Leiche erzählt eine Geschichte. Diese Geschichte zu verstehen, ist meist eine knifflige Aufgabe.Im März des Jahres 44 v. Chr. wird Gaius Julius Caesar im Senat ermordet. Ein Arzt stellt später 23 Dolchstiche fest.
(Gemälde von Vincenzo Camuccini, 1798)
(Gemälde von Vincenzo Camuccini, 1798)
Antike Vorgänger
Ärzte im Dienste des Gesetzes - das gab es schon vor mehreren tausend Jahren im alten Babylon, wo Gerichte Mediziner als Sachverständige heranzogen. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Tod reicht ebenfalls weit zurück. In Indien entstand um 300 v. Chr. ein Lehrtext, der die Anzeichen eines gewaltsamen Todes beschreibt, etwa bei Ersticken, Ertrinken oder Erhängen. Leichenschauen, die älteste Form der Untersuchung von Toten, gab es unter anderem im alten Rom: 23 Stichwunden in der Brust zählte der Arzt Antistius, als er 44 v. Chr. den Körper des im Senat ermordeten Gaius Julius Caesar untersuchte. Die zweite Wunde soll die tödliche gewesen sein.
Die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina) gilt als Beginn der modernen Rechtsmedizin. Hier ein Druck von 1577.
Den Beginn der modernen Rechtsmedizin markiert das Strafgesetzbuch Karls V. von 1532, die Constitutio Criminalis Carolina. Die Carolina regelte die Tätigkeit medizinischer Sachverständiger in Fällen von Kindstötung, Mord oder Körperverletzung. In der frühen Neuzeit wurden Ärzte häufig auch in Scheidungsfällen und bei Familienstreitigkeiten hinzugezogen.
Ist der Gatte impotent? Hat die Ehefrau Syphilis? War die Braut bei der Hochzeit schon schwanger? Ist der Ehemann tatsächlich der Vater des Kindes? So manche Scheidung wurde abgelehnt, weil Mediziner den angegebenen Scheidungsgrund nicht bestätigen konnten. Am Aufdecken von Seitensprüngen zeigten sich Ärzte und Richter im Allgemeinen wenig interessiert; meist urteilten sie in solchen Fragen familienfreundlich.
Blutende Leichen
Bei der Aufklärung von Todesfällen hingegen wollte man es genau wissen. Mangels exakter Wissenschaft gründeten Rechtsmediziner ihr Vorgehen dabei mitunter auf Aberglauben. Eine beliebte Methode war der Blutbeweis: Mordverdächtige mussten den toten Körper des Opfers berühren. Floss dabei Blut aus dem Leichnam, so der Glaube, war der Verdächtige der Mörder.
Einer von zunächst wenigen Gelehrten, die den Blutbeweis ablehnten, war der römische Arzt Paolo Zacchia (1584 bis 1659). Zacchia veröffentlichte 1651 die Questiones medico-legales. Dieses Handbuch der Rechtsmedizin stand am Beginn einer neuen Zeit: Systematisch gesammeltes Erfahrungswissen und exakte naturwissenschaftliche Beobachtungen sollten zur Grundlage der rechtsmedizinischen Arbeit werden...
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Rechtsmediziner oder Pathologe?
"Warten wir den Bericht des Pathologen ab." - Sätze dieser Art hört man oft im Krimi: Eine Leiche wurde gefunden, Polizei und Staatsanwaltschaft suchen den Mörder und beauftragen einen Mediziner mit der Untersuchung des Toten. Im wahren Leben ist ein solcher Experte allerdings kein Pathologe.
Die Pathologie als Wissenschaft beschäftigt sich mit Entstehung, Verlauf und Auswirkungen von Krankheiten. Meist arbeiten Pathologen an Kliniken und Krankenhäusern, wo sie Gewebeproben von lebenden Patienten untersuchen und tote Patienten obduzieren. Dabei geht es primär um Diagnostik: Der Pathologe will erkennen, woran ein Patient leidet oder woran er starb. Auf diesen Kenntnissen fußen dann die medizinische Behandlung des Patienten oder die wissenschaftliche Forschung zu seiner Krankheit.
Das Erkenntnisinteresse der Rechtsmedizin ist ein völlig anderes: Rechtsmediziner werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig, wenn es Indizien gibt, dass jemand eines nicht-natürlichen Todes gestorben ist, also durch Unfall, Mord oder Selbstmord. Ihr Auftrag ist, Angaben zu Todesart, Todesursache und -zeitpunkt zu machen sowie die Identität des Opfers zu klären.
Diese Informationen dienen keinem wissenschaftlichen Zweck, sondern der Klärung von juristischen Fragen. Rechtsmediziner übernehmen aber nicht nur Leichenschauen. Sie stellen auch Untersuchungen bei Vergewaltigungen und bei Drogendelikten an und schreiben unter anderem Gutachten zu Behandlungsfehlern, zu Körperverletzungen und in Glaubwürdigkeitsfragen.
Dass Fernsehkommissare häufig den "Pathologen" um Hilfe bitten, beruht auf einem Übersetzungsfehler: In den USA, wo viele beliebte Krimiserien entstehen, ist der forensic pathologist für die Leichenschau zuständig. Beim Übersetzen wird der Experte dann zum Pathologen, obwohl er "Rechtsmediziner" heißen müsste.
"Warten wir den Bericht des Pathologen ab." - Sätze dieser Art hört man oft im Krimi: Eine Leiche wurde gefunden, Polizei und Staatsanwaltschaft suchen den Mörder und beauftragen einen Mediziner mit der Untersuchung des Toten. Im wahren Leben ist ein solcher Experte allerdings kein Pathologe.
Die Pathologie als Wissenschaft beschäftigt sich mit Entstehung, Verlauf und Auswirkungen von Krankheiten. Meist arbeiten Pathologen an Kliniken und Krankenhäusern, wo sie Gewebeproben von lebenden Patienten untersuchen und tote Patienten obduzieren. Dabei geht es primär um Diagnostik: Der Pathologe will erkennen, woran ein Patient leidet oder woran er starb. Auf diesen Kenntnissen fußen dann die medizinische Behandlung des Patienten oder die wissenschaftliche Forschung zu seiner Krankheit.
Das Erkenntnisinteresse der Rechtsmedizin ist ein völlig anderes: Rechtsmediziner werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig, wenn es Indizien gibt, dass jemand eines nicht-natürlichen Todes gestorben ist, also durch Unfall, Mord oder Selbstmord. Ihr Auftrag ist, Angaben zu Todesart, Todesursache und -zeitpunkt zu machen sowie die Identität des Opfers zu klären.
Diese Informationen dienen keinem wissenschaftlichen Zweck, sondern der Klärung von juristischen Fragen. Rechtsmediziner übernehmen aber nicht nur Leichenschauen. Sie stellen auch Untersuchungen bei Vergewaltigungen und bei Drogendelikten an und schreiben unter anderem Gutachten zu Behandlungsfehlern, zu Körperverletzungen und in Glaubwürdigkeitsfragen.
Dass Fernsehkommissare häufig den "Pathologen" um Hilfe bitten, beruht auf einem Übersetzungsfehler: In den USA, wo viele beliebte Krimiserien entstehen, ist der forensic pathologist für die Leichenschau zuständig. Beim Übersetzen wird der Experte dann zum Pathologen, obwohl er "Rechtsmediziner" heißen müsste.



