In Großbritannien, in den USA und in Indien kennt man solche Fragen. Diese Staaten regeln Leihmutterschaften gesetzlich, doch mit teilweise unterschiedlichen Bestimmungen. Das britische Recht erlaubt zwar das stellvertretende Austragen eines Kindes; es verpflichtet die Leihmutter aber nicht, das Kind nach der Geburt auszuhändigen. Die genetischen Eltern sind dem Willen der Leihmutter ausgeliefert, denn ein Anrecht auf das Kind haben sie nicht.
Vertraglich gesichert
In Kalifornien, dem Leihmutterland Nummer eins, kann Eltern so etwas nicht passieren. Dort regeln Verträge die Leihmutterschaft und verpflichten die Frauen, das Kind nach der Geburt abzugeben. Immer wieder kommt es aber vor, dass sich Leihmütter trotz schriftlicher Absprache weigern, das Kind den Eltern zu überlassen. In der Regel sprechen Richter das Kind dann den genetischen Eltern zu; die Leihmutter bekommt lediglich ein Besuchsrecht.
Faktor Geld
Warum nehmen Frauen die Anstrengungen einer Schwangerschaft mit einem fremden Kind überhaupt auf sich? Sind Leihmütter vielleicht einfach nur gern schwanger? Oder geht es um Geld? In Großbritannien sind kommerzielle Leihmutterschaften offiziell verboten. Lediglich einige Auslagen dürfen die Frauen verlangen. Ob sich Eltern und Leihmütter daran halten, ist fraglich. In Indien dagegen dürfen sich Leihmütter bezahlen lassen. Auf dem Subkontinent hat sich das stellvertretende Austragen von Kindern zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Schätzungsweise 449 Millionen US-Dollar werden dort jährlich mit Leihmüttern umgesetzt. Frauen aus finanzschwachen Schichten stellen sich zur Verfügung, weil sie auf das Geld angewiesen sind. Immerhin erhält eine Leihmutter in Indien für ihren Dienst so viel Geld, wie ein Mann aus einer ärmeren Bevölkerungsschicht in fünfzehn Jahren verdient!
Kind zum Schnäppchenpreis
Günstige indische Leihmütter sind für kinderlose Paare aus Europa oder den USA attraktiv: In Indien kostet ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind zwischen 2.500 und 6.500 Dollar. In den USA bezahlen Eltern etwa 45.000 Dollar für den Service. Das Geld begreifen amerikanische Leihmütter als eine Art Aufwandsentschädigung, nicht als Bezahlung. Dass sie einen Aufwand haben, steht außer Frage. Mit Sicherheit würden sich aber nicht so viele Frauen in den USA als Leihmütter zur Verfügung stellen, wenn sie dafür kein Geld erhielten. Wie fragwürdig Leihmutterschaften sind, zeigt sich auch an der Frage, was mit einem Kind aus einer Leihmutterschaft passiert, das behindert zur Welt kommt. In Großbritannien entscheiden die Auftrag gebenden Eltern über den Verbleib des Kindes. Im Fall einer Behinderung trägt die Leihmutter also das "Risiko", dass das Kind bei ihr bleibt. In den USA sind die Eltern per Vertrag verpflichtet, auch ein behindertes Kind aufzunehmen. Bei einer Leihmutterschaft ist es schließlich nicht anders als bei einer normalen Schwangerschaft: Mit dem Risiko, dass ein Kind behindert zur Welt kommt, müssen die Eltern leben.
Unvorhergesehene Konsequenzen
In Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass Leihmutterschaften Konsequenzen haben können, mit denen die Beteiligten nicht rechnen. Moralisch bedenklich ist die Praxis der Leihmutterschaft ohnehin, wenn Kinder zu Vertragsgegenständen und Schwangerschaften zu Dienstleistungen werden.
Kathrin Schwarick (05.01.2010)
Vertraglich gesichert
In Kalifornien, dem Leihmutterland Nummer eins, kann Eltern so etwas nicht passieren. Dort regeln Verträge die Leihmutterschaft und verpflichten die Frauen, das Kind nach der Geburt abzugeben. Immer wieder kommt es aber vor, dass sich Leihmütter trotz schriftlicher Absprache weigern, das Kind den Eltern zu überlassen. In der Regel sprechen Richter das Kind dann den genetischen Eltern zu; die Leihmutter bekommt lediglich ein Besuchsrecht.
Faktor Geld
Warum nehmen Frauen die Anstrengungen einer Schwangerschaft mit einem fremden Kind überhaupt auf sich? Sind Leihmütter vielleicht einfach nur gern schwanger? Oder geht es um Geld? In Großbritannien sind kommerzielle Leihmutterschaften offiziell verboten. Lediglich einige Auslagen dürfen die Frauen verlangen. Ob sich Eltern und Leihmütter daran halten, ist fraglich. In Indien dagegen dürfen sich Leihmütter bezahlen lassen. Auf dem Subkontinent hat sich das stellvertretende Austragen von Kindern zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Schätzungsweise 449 Millionen US-Dollar werden dort jährlich mit Leihmüttern umgesetzt. Frauen aus finanzschwachen Schichten stellen sich zur Verfügung, weil sie auf das Geld angewiesen sind. Immerhin erhält eine Leihmutter in Indien für ihren Dienst so viel Geld, wie ein Mann aus einer ärmeren Bevölkerungsschicht in fünfzehn Jahren verdient!
Kind zum Schnäppchenpreis
Günstige indische Leihmütter sind für kinderlose Paare aus Europa oder den USA attraktiv: In Indien kostet ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind zwischen 2.500 und 6.500 Dollar. In den USA bezahlen Eltern etwa 45.000 Dollar für den Service. Das Geld begreifen amerikanische Leihmütter als eine Art Aufwandsentschädigung, nicht als Bezahlung. Dass sie einen Aufwand haben, steht außer Frage. Mit Sicherheit würden sich aber nicht so viele Frauen in den USA als Leihmütter zur Verfügung stellen, wenn sie dafür kein Geld erhielten. Wie fragwürdig Leihmutterschaften sind, zeigt sich auch an der Frage, was mit einem Kind aus einer Leihmutterschaft passiert, das behindert zur Welt kommt. In Großbritannien entscheiden die Auftrag gebenden Eltern über den Verbleib des Kindes. Im Fall einer Behinderung trägt die Leihmutter also das "Risiko", dass das Kind bei ihr bleibt. In den USA sind die Eltern per Vertrag verpflichtet, auch ein behindertes Kind aufzunehmen. Bei einer Leihmutterschaft ist es schließlich nicht anders als bei einer normalen Schwangerschaft: Mit dem Risiko, dass ein Kind behindert zur Welt kommt, müssen die Eltern leben.
Embryonenschutzgesetz: In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten.
In Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass Leihmutterschaften Konsequenzen haben können, mit denen die Beteiligten nicht rechnen. Moralisch bedenklich ist die Praxis der Leihmutterschaft ohnehin, wenn Kinder zu Vertragsgegenständen und Schwangerschaften zu Dienstleistungen werden.
Kathrin Schwarick (05.01.2010)
Seite
1
| 2
Dieser Artikel gehört zum Thema
| Leihmütter | ![]() |
Infobox
Kinderwunschbehandlung
Hinter dem Begriff Kinderwunschbehandlung steckt eine Vielzahl reproduktionsmedizinischer Techniken für Paare, die gegen ihren Willen kinderlos sind:
Bei der intrauterinen Insemination (IUI) wird gereinigter Samen direkt in die Gebärmutter eingebracht. Die Befruchtung erfolgt im Körper der Frau.
Für die In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Anschließend werden die Eizellen mit dem Samen in einem Reagenzglas zusammengebracht, wo die Befruchtung spontan stattfindet. Hinterher wird die befruchtete Zelle bebrütet und in die Gebärmutter eingepflanzt.
Ist die Beweglichkeit des Samens gestört, raten Ärzte zur intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Samen wird per Injektion direkt in die Eizelle eingebracht. Die befruchtete Eizelle wird bebrütet und anschließend in die Gebärmutter verbracht.
Selten angewendet wird der gamete intrafallopian transfer. Hierzu werden die Eizellen per Bauchspiegelung aus den Eierstöcken entnommen und sofort gemeinsam mit dem Samen in den Eileiter verbracht. Die Befruchtung erfolgt im Körper der Frau.
Sind keine Samenzellen im Ejakulat vorhanden, können durch mikrochiurgische epididymale Spermienaspiration Spermien aus dem Nebenhoden abgesaugt werden.
Je nach Methode liegen die Erfolgsaussichten einer Kinderwunschbehandlung zwischen 8 und 20 Prozent.
Hinter dem Begriff Kinderwunschbehandlung steckt eine Vielzahl reproduktionsmedizinischer Techniken für Paare, die gegen ihren Willen kinderlos sind:
Bei der intrauterinen Insemination (IUI) wird gereinigter Samen direkt in die Gebärmutter eingebracht. Die Befruchtung erfolgt im Körper der Frau.
Für die In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Anschließend werden die Eizellen mit dem Samen in einem Reagenzglas zusammengebracht, wo die Befruchtung spontan stattfindet. Hinterher wird die befruchtete Zelle bebrütet und in die Gebärmutter eingepflanzt.
Ist die Beweglichkeit des Samens gestört, raten Ärzte zur intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Samen wird per Injektion direkt in die Eizelle eingebracht. Die befruchtete Eizelle wird bebrütet und anschließend in die Gebärmutter verbracht.
Selten angewendet wird der gamete intrafallopian transfer. Hierzu werden die Eizellen per Bauchspiegelung aus den Eierstöcken entnommen und sofort gemeinsam mit dem Samen in den Eileiter verbracht. Die Befruchtung erfolgt im Körper der Frau.
Sind keine Samenzellen im Ejakulat vorhanden, können durch mikrochiurgische epididymale Spermienaspiration Spermien aus dem Nebenhoden abgesaugt werden.
Je nach Methode liegen die Erfolgsaussichten einer Kinderwunschbehandlung zwischen 8 und 20 Prozent.



