Der lange Atem
Im Mittelalter galt der Tod als gottgewollt. Sich ihm zu widersetzen, etwa durch Wiederbelebungsmaßnahmen, hatte den Ruf des Hexenwerks. Nach und nach aber setzte sich der Lebensrettungsgedanke durch.Beim Brand des Wiener Ringtheaters am 8. Dezember 1881 starben mehr als 400 Menschen. Als Konsequenz der Tragödie gründete man Rettungsgesellschaften in ganz Europa. (Illustration von C. Pippich)
Entsetzt über das Erlebte
Wären weniger Opfer zu beklagen gewesen, wenn es einen organisierten Rettungsdienst gegeben hätte? Diese Frage stellt sich Jaromír Freiherr von Mundy, der als Arzt vor Ort Verletzte versorgt. Entsetzt über das Erlebte, gründet Mundy nur einen Tag nach dem Inferno die Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft. Europaweit wird sie zum Vorbild für das professionelle Rettungswesen. Nichtsdestotrotz sollte es noch fast einhundert Jahre bis zur Verabschiedung eines ersten deutschen Rettungsdienstgesetzes dauern.
An Hindernissen reiche Geschichte
Was der deutsche Gesetzgeber 1974 in Richtlinien für die medizinische Hilfe am Einsatzort formulierte, hat eine Jahrhunderte lange und an Hindernissen reiche Geschichte. Das heute Selbstverständliche - ein ausgebildeter Notarzt eilt zum Verletzten und übernimmt die medizinische Erstversorgung vor Ort und während des Transports zum Krankenhaus - entwickelte sich erst in den vergangenen vier Jahrzehnten.
Massive Schmerzreize
Versuche, verunglückte Artgenossen vor dem Tod zu bewahren, gibt es seit Menschengedenken. Frühe Wiederbelebungsmaßnahmen bestanden wahrscheinlich aus massiven Schmerzreizen, um den "Schlafenden" ins Leben zurückzuholen. Erwachte der nicht, war er wohl tot. Nicht jeder gab sich damit zufrieden; schon in der Antike erprobten Ärzte Techniken der Beatmung. Im Mittelalter geriet der Wiederbelebungsgedanke jedoch in Vergessenheit.
Rettungshelfer im Einsatz: Was heute so selbstverständlich erscheint, ist ein recht junges Phänomen.
Jeder Versuch, einen Toten vom gottgewollten Pfad abzubringen, galt als Hexenwerk. Aber auch von Seiten des Gesetzes drohten all jenen harte Strafen, die es wagten, sich vor Eintreffen einer Gerichtsperson dem Bewusstlosen zu nähern. Niemanden interessierte, ob der scheinbar tot Aufgefundene vielleicht noch lebte; im Vordergrund stand die Frage, um welche Todesursache - Unfall, Mord, Selbstmord? - es sich handelte. Erkannte man bei der Untersuchung, dass man es gar nicht mit einem Toten zu tun hatte, war es für Rettungsversuche oft schon zu spät.
Lebensrettung wird zur Pflicht
Erst als sich mit der Aufklärung die Einstellung zum menschlichen Leben änderte, erhielt der Rettungsgedanke Auftrieb. So erließ der französische König Louis XV. im Jahre 1740 ein Dekret über die Notwendigkeit und die Methoden der Wiederbelebung. Gleichartige Schriftstücke erschienen daraufhin in fast allen europäischen Staaten. Hilfe im Notfall sei die "fürnehmste Menschen- und Christenpflicht", formulierte es etwa der Herzog von Württemberg und Teck in einem eigenen Erlass...
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Rettungsdienst: Aufgaben und Organisation
Das deutsche Rettungswesen ist Ländersache und wird durch Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Träger des Rettungsdienstes sind die Kreise und kreisfreien Städte, die sich bei der Sicherstellung unterschiedlicher Organisationen, unter anderem Hilfsorganisationen, der Berufsfeuerwehr und privater Rettungsunternehmen, bedienen. Auch die Luft-, Wasser- und Bergrettung gehören zum Rettungsdienst.
Seine Aufgabe ist die Rettung und medizinische Versorgung vital bedrohter Patienten: bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten hat der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort auszuführen, die Transportfähigkeit der Notfallpatienten herzustellen, um sie schließlich unter fachgerechter Betreuung mit dafür speziell ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Klinik zu bringen.
Die Versorgung von Notfallpatienten beruht auf der so genannten Rettungskette (Sofortmaßnahmen, etwa das Absichern der Gefahrenzone, und Erste Hilfe durch Laienhelfer - Notruf - medizinische Erstversorgung durch den Rettungsdienst - Transport ins Krankenhaus) und soll gewährleisten, dass Betroffenen bereits am Notfallort Hilfe geleistet wird und sie innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung kommen.
Zum Rettungsdienst gehört ein umfassendes Meldesystem, das auch die Notrufsäulen an Autobahnen und Notrufeinrichtungen in öffentlichen Fernsprechern und Mobiltelefonen umfasst. Oft sind Rettungsleitstellen unter der Nummer 112 (Feuerwehr/Notruf) erreichbar; gelegentlich werden Notrufe auch über die Polizei (110) gemeldet.
Nehmen Rettungsleitstellen einen Notruf entgegen, wird aufgrund der Angaben des Anrufers über den Einsatz des geeigneten Rettungsmittels und die Notwendigkeit eines Notarzteinsatzes entschieden. Die Rettungsleitstellen kümmern sich häufig auch um die Anmeldung des Notfallpatienten in der Zielklinik.
Das deutsche Rettungswesen ist Ländersache und wird durch Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Träger des Rettungsdienstes sind die Kreise und kreisfreien Städte, die sich bei der Sicherstellung unterschiedlicher Organisationen, unter anderem Hilfsorganisationen, der Berufsfeuerwehr und privater Rettungsunternehmen, bedienen. Auch die Luft-, Wasser- und Bergrettung gehören zum Rettungsdienst.
Seine Aufgabe ist die Rettung und medizinische Versorgung vital bedrohter Patienten: bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten hat der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort auszuführen, die Transportfähigkeit der Notfallpatienten herzustellen, um sie schließlich unter fachgerechter Betreuung mit dafür speziell ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Klinik zu bringen.
Die Versorgung von Notfallpatienten beruht auf der so genannten Rettungskette (Sofortmaßnahmen, etwa das Absichern der Gefahrenzone, und Erste Hilfe durch Laienhelfer - Notruf - medizinische Erstversorgung durch den Rettungsdienst - Transport ins Krankenhaus) und soll gewährleisten, dass Betroffenen bereits am Notfallort Hilfe geleistet wird und sie innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung kommen.
Zum Rettungsdienst gehört ein umfassendes Meldesystem, das auch die Notrufsäulen an Autobahnen und Notrufeinrichtungen in öffentlichen Fernsprechern und Mobiltelefonen umfasst. Oft sind Rettungsleitstellen unter der Nummer 112 (Feuerwehr/Notruf) erreichbar; gelegentlich werden Notrufe auch über die Polizei (110) gemeldet.
Nehmen Rettungsleitstellen einen Notruf entgegen, wird aufgrund der Angaben des Anrufers über den Einsatz des geeigneten Rettungsmittels und die Notwendigkeit eines Notarzteinsatzes entschieden. Die Rettungsleitstellen kümmern sich häufig auch um die Anmeldung des Notfallpatienten in der Zielklinik.



