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Notdienst

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Rettungsdienst: Aufgaben und Organisation
Das deutsche Rettungswesen ist Ländersache und wird durch Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Träger des Rettungsdienstes sind die Kreise und kreisfreien Städte, die sich bei der Sicherstellung unterschiedlicher Organisationen, unter anderem Hilfsorganisationen, der Berufsfeuerwehr und privater Rettungsunternehmen, bedienen. Auch die Luft-, Wasser- und Bergrettung gehören zum Rettungsdienst.

Seine Aufgabe ist die Rettung und medizinische Versorgung vital bedrohter Patienten: bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten hat der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort auszuführen, die Transportfähigkeit der Notfallpatienten herzustellen, um sie schließlich unter fachgerechter Betreuung mit dafür speziell ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Klinik zu bringen.

Die Versorgung von Notfallpatienten beruht auf der so genannten Rettungskette (Sofortmaßnahmen, etwa das Absichern der Gefahrenzone, und Erste Hilfe durch Laienhelfer - Notruf - medizinische Erstversorgung durch den Rettungsdienst - Transport ins Krankenhaus) und soll gewährleisten, dass Betroffenen bereits am Notfallort Hilfe geleistet wird und sie innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung kommen.

Zum Rettungsdienst gehört ein umfassendes Meldesystem, das auch die Notrufsäulen an Autobahnen und Notrufeinrichtungen in öffentlichen Fernsprechern und Mobiltelefonen umfasst. Oft sind Rettungsleitstellen unter der Nummer 112 (Feuerwehr/Notruf) erreichbar; gelegentlich werden Notrufe auch über die Polizei (110) gemeldet.

Nehmen Rettungsleitstellen einen Notruf entgegen, wird aufgrund der Angaben des Anrufers über den Einsatz des geeigneten Rettungsmittels und die Notwendigkeit eines Notarzteinsatzes entschieden. Die Rettungsleitstellen kümmern sich häufig auch um die Anmeldung des Notfallpatienten in der Zielklinik.