Geläutert per MPU?
Wer mit zu viel Promille im Blut erwischt wird, dem droht eine spezielle Untersuchung: die MPU - besser bekannt als Idiotentest. Mediziner und Verkehrspsychologen testen Verkehrssünder auf die Fahreignung.Freie Fahrt für Rowdies? Nicht, wenn der Führerschein weg ist. Es existiert jedoch die Chance zur Rehabilitation - und zwar bei einer MPU.
Laut Statistischem Bundesamt sind 9,4 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle in Deutschland im Jahr 2010 auf Alkoholeinfluss zurückzuführen. Doch Alkohol ist bei weitem nicht das einzige Problem: Auch Drogenkonsum spielt eine Rolle. Hinzu kommen Drängeln, Lichthupe oder Beleidigungen - Rowdytum ist Alltag auf deutschen Straßen.
Lappen weg
Wer wegen solcher Vergehen erwischt wird - sei es infolge eines Unfalls oder bei einer Polizeikontrolle -, dem droht nicht nur eine saftige Geldbuße, sondern auch der Verlust des Führerscheins. Bei 18 Punkten in der Verkehrsünderdatei in Flensburg ist der Lappen weg - ebenso ab 1,1 Promille oder bei mehrmaligem Fahren unter Alkohol. Das gilt auch für Fahrradfahrer: Sich sturzbetrunken aufs Zweirad zu schwingen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die mit dem Einzug des Führerscheins für ein volles Jahr geahndet wird.
Fahrschule in Aschaffenburg 1906: Nicht die psychische Eignung der Fahrer stand im Mittelpunkt, sondern ihre Fahrtechnik.
Der einzige Weg, den Führerschein wiederzubekommen, führt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU - besser bekannt als "Idiotentest". Mythen und Gerüchte existieren zuhauf über die MPU: Willkürlich sei sie und ihr Ausgang hänge allein vom Gutachter ab.
Indiskrete Fragen, die das gesamte Privatleben ausleuchten, seien üblich. Zudem ist von unlösbaren Aufgaben und Fallen die Rede - und davon, dass beim ersten Mal sowieso jeder scheitert. Was ist wahr, was frei erfunden? Und: Wie läuft eine derartige Untersuchung ab?
Kein Grund zur Aufregung
Zuständig für die MPUs sind amtlich anerkannte Untersuchungsstellen wie der TÜV oder die DEKRA. Mediziner und Verkehrspsychologen checken den Kunden in einer drei- bis vierstündigen Sitzung auf Gesundheit, Reaktionsvermögen und mentale Verfassung. "Das ist allerdings kein Grund, über Gebühr aufgeregt zu sein", meint Verkehrspsychologin Birgit Schulte von der DEKRA in Erfurt. "Wie bei jeder normalen Prüfung zählt die Vorbereitung."
Zur Vorbereitung einer Alkohol-MPU rät Birgit Schulte beispielsweise, rechtzeitig Informationen über Promillegrenzen oder angemessenes Konsumverhalten einzuholen. Mit Hilfe von Fragebögen erkennt ein Gutachter dann schon vorab, inwieweit sich der Betroffene überhaupt mit seinem Problem auseinandergesetzt hat.
Blutprobe und Urintest
Offenkundig wird dies beim medizinischen Test - dem ersten von drei Untersuchungsbestandteilen -, in dem ein Arzt mittels Blutabnahme, Urintest oder Drogenscreening feststellt, ob nach wie vor Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegt. Zur Untersuchung gehört, zweitens, ein Reaktionstest, in dem Aufmerksamkeit, Belastbarkeit und Konzentration auf dem Prüfstand stehen...
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Flensburger "Verkehrssünderkartei"
"Rowdys" im Straßenverkehr und deren Ordnungswidrigkeiten registriert das Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg. Es dient dazu, auffällige Verkehrsteilnehmer anhand eines Punktesystems mit einheitlichen Bußgeldern zu belangen.
Allerdings besteht die Möglichkeit zum Punkteabbau: Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar können bei acht gesammelten Punkten vier getilgt werden, ab neun Punkten sind es nur noch zwei.
Pflicht ist die Teilnahme an einem Seminar sowie der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung ab vierzehn Punkten, was den Entzug der Fahrerlaubnis verhindert, sofern der Betroffene der behördlichen Anordnung Folge leistet. Bei achtzehn und mehr Punkten ist der Führerschein hingegen weg und kann nur durch eine MPU erneut erworben werden.
Diese Punktzahl erreichen allerdings nur 0,03 Prozent der etwa fünfzig Millionen Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Eine umfassende Übersicht der Ordnungswidrigkeiten enthält der vom KBA herausgegebene Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog.
"Rowdys" im Straßenverkehr und deren Ordnungswidrigkeiten registriert das Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg. Es dient dazu, auffällige Verkehrsteilnehmer anhand eines Punktesystems mit einheitlichen Bußgeldern zu belangen.
Allerdings besteht die Möglichkeit zum Punkteabbau: Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar können bei acht gesammelten Punkten vier getilgt werden, ab neun Punkten sind es nur noch zwei.
Pflicht ist die Teilnahme an einem Seminar sowie der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung ab vierzehn Punkten, was den Entzug der Fahrerlaubnis verhindert, sofern der Betroffene der behördlichen Anordnung Folge leistet. Bei achtzehn und mehr Punkten ist der Führerschein hingegen weg und kann nur durch eine MPU erneut erworben werden.
Diese Punktzahl erreichen allerdings nur 0,03 Prozent der etwa fünfzig Millionen Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Eine umfassende Übersicht der Ordnungswidrigkeiten enthält der vom KBA herausgegebene Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog.




