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Wehrpflicht

Infobox

"Der richtige Mann am richtigen Platz"
Ob ein Wehrpflichtiger körperlich und geistig für den Dienst in der Bundeswehr geeignet ist, oder ob es Hinderungsgründe für seine Einberufung gibt, darüber entscheidet die Musterung. Sie umfasst eingehende ärztliche und psychologische Untersuchungen. Im Rahmen der Musterung wird auch über Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Wehrdienst entschieden.

Erste Station ist die Personalaufnahme: Persönliche Daten werden abgeglichen und ergänzt (etwa Adresse, Schul- und Ausbildung, Sprachkenntnisse, Führerschein). Auch Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung werden hier entgegengenommen. Im Anschluss erfolgt die ärztliche Untersuchung: Zunächst wird der zu Musternde gewogen, vermessen und nach seinem Alkohol, Zigaretten- und anderem Drogenkonsum befragt. Um Stoffwechselkrankheiten ausschließen zu können, wird der Urin auf Eiweiße untersucht - und bei Verdacht auch auf Drogen.

Nach der Voruntersuchung erkundigt sich der Musterungsarzt nach der Krankheitsgeschichte. Er überprüft Motorik und Statur, die Kondition, das Herz- und Kreislaufsystem, die Bauchorgane sowie mittels Seh- und Hörtests die Sinnesorgane. Die Genitalien werden auf Geschlechtskrankheiten und Hodenkrebs untersucht. Aus den Ergebnissen erarbeitet der Arzt den Tauglichkeitsgrad (wehrdienstfähig; vorübergehend nicht wehrdienstfähig; nicht wehrdienstfähig) sowie den Verwendungsgrad (voll verwendungsfähig; verwendungsfähig mit Einschränkung für gewisse Tätigkeiten).

Wer jetzt noch im Rennen ist, muss sich beim Psychologischen Dienst der Eignungsuntersuchung und -feststellung (EUF) unterziehen. Hier werden unter anderem die allgemeine Auffassungsgabe, sprachliche und mathematische Fähigkeiten, das mechanisch-technische Verständnis, die Reaktionsfähigkeit und in bestimmten Fällen auch spezifisches Fachwissen, etwa auf dem Gebiet der Elektrotechnik, getestet. Unter Berücksichtigung des ärztlichen Untersuchungsergebnisses bietet die EUF die Möglichkeit, den Wehrpflichtigen seinen Fähigkeiten entsprechend gezielt einzusetzen.

Beim abschließenden Gespräch mit einem Musterungsbeamten wird das ärztliche Untersuchungsergebnis mitgeteilt sowie der Musterungsbescheid eröffnet. Wer einen Antrag auf Zurückstellung oder Befreiung vom Wehrdienst gestellt hat, erfährt ebenfalls jetzt, wie darüber entschieden wurde.