Auf dem Prüfstand
Professionalität, schnelle Einsatzbereitschaft, moderne Ausstattung: All das gehört zu einer Armee im weltweiten Einsatz, die die Bundeswehr sein will. Kann die Wehrpflicht diesen Ansprüchen gerecht werden?Am 12. November 1955 nahmen die ersten 101 Soldaten der neu gegründeten Bundeswehr ihren Dienst auf. (Bild: DHM)
Bewährtes Modell
Während parteienübergreifend die Forderung nach einer Berufsarmee lauter wurde, wollten sie - unter ihnen der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder und Verteidigungsminister Peter Struck - an der Struktur der Bundeswehr festhalten. Sie beriefen sich dabei auf das Leitbild vom Soldaten als Staatsbürger in Uniform und auf das Konzept der Inneren Führung. Beides sei Fundament für die Integration der Bundeswehr in die demokratische Gesellschaft und habe sich während der vergangenen fünfzig Jahre bewährt.
Mobilisierung des Volkes
Die Idee vom Staatsbürger in Uniform geht zurück auf die preußischen Heeresreformer um Gerhard Johann von Scharnhorst und deren Vorstellung, dass jeder Bürger eines Staates zugleich dessen geborener Verteidiger sein müsse. Auf dieser Basis wurde 1813 in Preußen die Wehrpflicht eingeführt - zum einen, um stark genug im Kampf gegen Napoleon zu sein und zum anderen, um den Feudalismus zu überwinden: aus Untertanen sollten Bürger werden, deren Interesse im Gedeihen des Staates liege.
Nicht blinde Befehlsempfänger, sondern aus Überzeugung und Einsicht handelnde Menschen: Das ist das Selbstverständnis der Bundeswehrsoldaten.
Diesem Selbstverständnis des Soldaten kommt im Konzept der Inneren Führung eine zentrale Bedeutung zu: nicht etwa blinde Befehlsempfänger sollen in der Bundeswehr ihrem Land dienen, sondern aus Überzeugung und Einsicht handelnde Menschen. Der Soldat genießt zudem die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger. Er ist somit nicht isoliert von der Zivilgesellschaft, bleibt auch im Dienst den demokratischen Prinzipien verbunden und der rechtsstaatlichen Ordnung verpflichtet.
"Staat im Staate"
Der Gedanke des rein professionellen Soldaten scheint diesem Leitbild zu widersprechen. Befürworter der Wehrpflicht erinnern hier an die Weimarer Republik: losgelöst vom politischen System entwickelte sich die Reichswehr zum "Staat im Staate". Berufsoffiziere, vorwiegend aus konservativen, adligen Kreisen stammend, unterlagen einem internen Wertekodex und vertraten die Meinung, dem Staat, jedoch nicht der Staatsform zu dienen. Wie schwer diese Armee zu kontrollieren war, beweist die historische Entwicklung vor der Machtübernahme der Nazis 1933.
Angst vor Rechtsruck
Vor diesem Hintergrund befürchten Wehrpflicht-Befürworter, dass eine reine Berufsarmee erneut zur Brutstätte antidemokratischen Denkens und Handelns werden könnte. Nicht umsonst sei 1955 auf ein grundlegend neues Verhältnis zwischen Militär und Gesellschaft gedrängt worden, sei das oberste Ziel der Aufbau einer demokratiefähigen Armee als integrierter Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft gewesen...
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"Der richtige Mann am richtigen Platz"
Ob ein Wehrpflichtiger körperlich und geistig für den Dienst in der Bundeswehr geeignet ist, oder ob es Hinderungsgründe für seine Einberufung gibt, darüber entscheidet die Musterung. Sie umfasst eingehende ärztliche und psychologische Untersuchungen. Im Rahmen der Musterung wird auch über Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Wehrdienst entschieden.
Erste Station ist die Personalaufnahme: Persönliche Daten werden abgeglichen und ergänzt (etwa Adresse, Schul- und Ausbildung, Sprachkenntnisse, Führerschein). Auch Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung werden hier entgegengenommen. Im Anschluss erfolgt die ärztliche Untersuchung: Zunächst wird der zu Musternde gewogen, vermessen und nach seinem Alkohol, Zigaretten- und anderem Drogenkonsum befragt. Um Stoffwechselkrankheiten ausschließen zu können, wird der Urin auf Eiweiße untersucht - und bei Verdacht auch auf Drogen.
Nach der Voruntersuchung erkundigt sich der Musterungsarzt nach der Krankheitsgeschichte. Er überprüft Motorik und Statur, die Kondition, das Herz- und Kreislaufsystem, die Bauchorgane sowie mittels Seh- und Hörtests die Sinnesorgane. Die Genitalien werden auf Geschlechtskrankheiten und Hodenkrebs untersucht. Aus den Ergebnissen erarbeitet der Arzt den Tauglichkeitsgrad (wehrdienstfähig; vorübergehend nicht wehrdienstfähig; nicht wehrdienstfähig) sowie den Verwendungsgrad (voll verwendungsfähig; verwendungsfähig mit Einschränkung für gewisse Tätigkeiten).
Wer jetzt noch im Rennen ist, muss sich beim Psychologischen Dienst der Eignungsuntersuchung und -feststellung (EUF) unterziehen. Hier werden unter anderem die allgemeine Auffassungsgabe, sprachliche und mathematische Fähigkeiten, das mechanisch-technische Verständnis, die Reaktionsfähigkeit und in bestimmten Fällen auch spezifisches Fachwissen, etwa auf dem Gebiet der Elektrotechnik, getestet. Unter Berücksichtigung des ärztlichen Untersuchungsergebnisses bietet die EUF die Möglichkeit, den Wehrpflichtigen seinen Fähigkeiten entsprechend gezielt einzusetzen.
Beim abschließenden Gespräch mit einem Musterungsbeamten wird das ärztliche Untersuchungsergebnis mitgeteilt sowie der Musterungsbescheid eröffnet. Wer einen Antrag auf Zurückstellung oder Befreiung vom Wehrdienst gestellt hat, erfährt ebenfalls jetzt, wie darüber entschieden wurde.
Erste Station ist die Personalaufnahme: Persönliche Daten werden abgeglichen und ergänzt (etwa Adresse, Schul- und Ausbildung, Sprachkenntnisse, Führerschein). Auch Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung werden hier entgegengenommen. Im Anschluss erfolgt die ärztliche Untersuchung: Zunächst wird der zu Musternde gewogen, vermessen und nach seinem Alkohol, Zigaretten- und anderem Drogenkonsum befragt. Um Stoffwechselkrankheiten ausschließen zu können, wird der Urin auf Eiweiße untersucht - und bei Verdacht auch auf Drogen.
Nach der Voruntersuchung erkundigt sich der Musterungsarzt nach der Krankheitsgeschichte. Er überprüft Motorik und Statur, die Kondition, das Herz- und Kreislaufsystem, die Bauchorgane sowie mittels Seh- und Hörtests die Sinnesorgane. Die Genitalien werden auf Geschlechtskrankheiten und Hodenkrebs untersucht. Aus den Ergebnissen erarbeitet der Arzt den Tauglichkeitsgrad (wehrdienstfähig; vorübergehend nicht wehrdienstfähig; nicht wehrdienstfähig) sowie den Verwendungsgrad (voll verwendungsfähig; verwendungsfähig mit Einschränkung für gewisse Tätigkeiten).
Wer jetzt noch im Rennen ist, muss sich beim Psychologischen Dienst der Eignungsuntersuchung und -feststellung (EUF) unterziehen. Hier werden unter anderem die allgemeine Auffassungsgabe, sprachliche und mathematische Fähigkeiten, das mechanisch-technische Verständnis, die Reaktionsfähigkeit und in bestimmten Fällen auch spezifisches Fachwissen, etwa auf dem Gebiet der Elektrotechnik, getestet. Unter Berücksichtigung des ärztlichen Untersuchungsergebnisses bietet die EUF die Möglichkeit, den Wehrpflichtigen seinen Fähigkeiten entsprechend gezielt einzusetzen.
Beim abschließenden Gespräch mit einem Musterungsbeamten wird das ärztliche Untersuchungsergebnis mitgeteilt sowie der Musterungsbescheid eröffnet. Wer einen Antrag auf Zurückstellung oder Befreiung vom Wehrdienst gestellt hat, erfährt ebenfalls jetzt, wie darüber entschieden wurde.



