Spenden erwünscht!
Trotz großer Fortschritte der Transplantationsmedizin bleibt ein Problem bestehen: die mangelnde Verfügbarkeit von Spendern. Die Patienten müssen oft lange warten, bis sich ein geeigneter Kandidat findet.Das Problem der Transplantationsmedizin ist, dass nie wirklich ausreichend Spenderorgane zur Verfügung stehen. Patienten, die auf ein neues Organ angewiesen sind, kommen auf eine Warteliste. Dann müssen sie hoffen und bangen, bis der erlösende Anruf kommt. Es kommt vor, dass ein Patient stirbt, bevor ein passender Spender gefunden werden kann.
Gerüchte und Mythen
Immer mal wieder geistern Nachrichten über illegalen Organhandel oder die so genannte Organmafia durch die Medien: Arme Bürger osteuropäischer Staaten würden gegen gutes Geld ihre Niere verkaufen - die dann für noch mehr Geld ihren Weg in den Westen fände. Amerikaner profitierten angeblich von den Massenhinrichtungen in China. Verurteilten würden die Organe entnommen und verkauft - ein geschickter Weg, die Warteliste zu umgehen, die für alle gleich lang ist. Ob da etwas dran ist, lässt sich schwer sagen.
Organhandel strikt verboten
In Deutschland ist Organhandel strengstens verboten. Das musste auch ein 48-jähriger Mann aus Kassel erfahren. Er hatte in der Kategorie "Sammeln und Seltenes" eines Internet-Auktionshaus eine seiner Nieren zum Verkauf angeboten. 66.000 Euro sollte das "Organ zur Blutreinigung" kosten. Das Amtsgericht Kassel verurteilte ihn zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung und 2000 Euro Strafe wegen versuchten Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz.
Freiwilligkeit schützen
Die Gerüchte und Geschichten tragen zur Verunsicherung über das Thema bei. Nach Verabschiedung des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997 wurde die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) beauftragt, die Bürger über wichtige Fragen zum Thema Organspende zu informieren. Die Kampagne gibt dabei keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende vor. Das Gesetz betont und schützt ausdrücklich die Freiwilligkeit.
Ausweis klärt Sachlage
Zentrales Element der Kampagne ist der Organspendeausweis, den man entweder bei sich trägt oder bei einer Vertrauensperson hinterlegt. Wenn er nicht vorliegt, müssten im Unglücksfall die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Mit dem Ausweis kann das Einverständnis zur Organspende generell erteilt oder aber auf bestimmte Organe eingeschränkt werden. Zusätzlich kann der Organspende auch ganz widersprochen werden. Die Anschaffung lohnt sich also in jedem Fall.
Niko Switek (17.12.2003)


