Ehe oder Sex?
Das Wort scheint einwandfrei sexy zu sein: Bigamie - reizt die Fantasie! Dabei dreht sich alles nur um Paragraphen. Zum Bigamisten wird man wirklich erst durch das Standesamt.Glücklich ist diese Ehe wohl nicht. Aber wäre Bigamie die Lösung? (Gemälde von William Hogarth, 1697 bis 1764)
Dennoch deutet das ironische Sprüchlein auf zwei wichtige Umstände hin: Erstens, Bigamie bewegt die Fantasie in unserer monogamen westlichen Werteordnung schon seit ein paar Jahrhunderten; zweitens, das Wort Bigamie ist ein juristischer Begriff - und nichts sonst.
Schützenswertes Gut
Tatsächlich steht die häufige Praxis, mehrere Sexpartner nebeneinander zu haben (Polygamie, Polyandrie, Polyamorie) mit dem Straftatbestand der Bigamie in keinerlei Zusammenhang: Was in unseren Betten passiert, geht den Staat schlicht einen feuchten Kehricht an! Rechtlich bedeutsam - also vom Gesetzgeber als schützenswertes Gut behandelt - ist hingegen die Institution der Ehe. Und das, wie wir sehen werden, aus guten Gründen.
Institution Ehe
Auf den Punkt gebracht hat das der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 bis 1831): Hegel postulierte nämlich, dass sogar Ehe und Sex zwei absolut verschiedene Dinge seien, und meinte damit die notwendige Trennung zwischen der Sphäre des Staates, in der die Ehe als Institution eine unverzichtbare Funktion besitze, und der Sphäre des Persönlich-Privaten.
Etwas derart Bedeutsames wie die Ehe, glaubte der Philosoph, dürfe man selbstverständlich niemals auf den schwankenden Boden ihrer Natur nach vergänglicher körperlicher Empfindungen stellen - sehr wohl aber auf den Boden der Gesetze...
Integrität wahren
Folglich betrachten wir Sex in jeder Kombination, Variante und zahlenmäßigen Besetzung als legal, solang die Integrität wirklich aller Beteiligten gewahrt bleibt. Selbst Ehebruch ist im aufgeklärten Abendland eben keine Straftat mehr. Verboten aber ist die Vielehe, die Aushöhlung des Prinzips - in Deutschland per § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): "Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder Lebensgemeinschaft besteht," heißt es dort kurz und klar.
Was für ein schöner Augenblick! Doppelt aber hält keineswegs besser, und die Tat ist dann richtig kriminell. (Bild: uw)
Damit § 1306 BGB richtig zum Wirken kommt, ist die Vorschrift zudem strafrechtlich verankert. § 172 des Strafgesetzbuchs (StGB) legt fest: "Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Probleme ergeben sich heute meist, wenn die Mitwirkenden an einer Vielehe verschiedenen Staaten (oder sogar Kulturkreisen) angehören und damit unterschiedlichen Rechtssystemen unterliegen. Interessanterweise gilt etwa die Doppelehe eines Deutschen im Ausland in Deutschland nur als strafbar, sofern das örtliche Strafrecht ebenfalls die Doppelehe verbietet.
Nicht gleich verzichten
Fazit: Ist Frau oder Mann nun einmal derart gestrickt, dass sie (er) parallel mehrere Sexpartner zu brauchen glaubt, muss - aus Sicht der Gesetze - auf die Freuden der Ehe nicht gleich verzichtet werden. Bloß wiederholen darf man den - juristischen - Akt eben nie, ohne vorher geschieden zu sein. Schließlich beschützt der Staat, was zu seinen wichtigsten Institutionen gehört.
Michael Schmittbetz (30.10.2006)
Dieser Artikel gehört zum Thema
| Bigamie | ![]() |
Infobox
Polygamie ("Vielehe" des Mannes) ist wie sein Gegenstück Polyandrie ("Vielmännerei") ein Begriff aus der Völkerkunde. Anthropologen verwenden beide Wörter, um bestimmte religiös oder traditionell verwurzelte Sittenkomplexe zu benennen. Wichtig: Polygamie und Polyandrie enthalten keine Wertung, weder im juristischen noch im ethischen Sinn.
Erheblich jünger ist das Wort Polyamorie: Als Begriff für eine Lebensart tauchte es um die Mitte der 1960er Jahre auf. Langfristige, vertrauensvolle und eifersuchtsfreie Beziehungen zu jeweils mehreren Partnern sind laut Vertretern der Polyamorie deren Inhalt. Weil Stabilität erstrebenswert bleibt, grenzen sich an Polyamorie orientierte Menschen von der "Freien Liebe" nachdrücklich ab.
Erheblich jünger ist das Wort Polyamorie: Als Begriff für eine Lebensart tauchte es um die Mitte der 1960er Jahre auf. Langfristige, vertrauensvolle und eifersuchtsfreie Beziehungen zu jeweils mehreren Partnern sind laut Vertretern der Polyamorie deren Inhalt. Weil Stabilität erstrebenswert bleibt, grenzen sich an Polyamorie orientierte Menschen von der "Freien Liebe" nachdrücklich ab.
Infobox
Die Autoren und anderen Verantwortlichen dieses Projekts übernehmen keine Haftung für den Inhalt des veröffentlichten Artikels - besonders in Hinblick auf die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gegebenen Informationen. Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Der Artikel dient der allgemeinen Bildung und nicht der Beratung im Fall eines individuellen rechtlichen Anliegens.



