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Euthanasie

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"Eingeschläfert"
Als Beginn systematischer Kinder-Euthanasie im Dritten Reich wird oft der Fall K. genannt: Es ging um einen schwer behinderten Säugling, der zwischen 1938 und 1939 in der Umgebung Leipzigs geboren wurde.

Der kleine Junge war blind, ihm fehlte der linke Unterarm, ein Bein war missgebildet. Die Eltern wandten sich an Dr. Werner Catel, damals Direktor der Universitätskinderklinik Leipzig. Catel empfahl den Eltern, sich an Hitler zu wenden, da aktive Sterbehilfe strafbar war.

Zwischen Anfang 1938 und Mitte 1939 schickten die Eltern ein "Gnadentod"-Gesuch an die Reichskanzlei. Der Begleitarzt Hitlers, Karl Brandt, veranlasste daraufhin die Ermordung des Kindes durch "Einschläferung".

Ob der Fall K. der konkrete Anlass für den Beginn der Kinder-Euthanasie darstellt, ist umstritten. Die Identität des Kindes konnte bisher nicht zweifelsfrei geklärt werden. Seine mutmaßliche Identifikation als Gerhard Herbert Kretzschmar, der am 25. Juli 1939 starb, wurde 2008 widerlegt. Als sicher gilt jedoch, dass der Fall K. einen Anstoß zur Kinder-Euthanasie gegeben hat.

Ein Rundschreiben des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 verpflichtete Hebammen und Ärzte von Entbindungsanstalten, missgestaltete Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu melden.

Die Hebammen wurden für diese Mehrbelastung mit zwei Reichsmark pro gemeldetem Kind entschädigt. Für die untersuchenden Ärzte gab es drei Kategorien: "keine weiteren Maßnahmen", "Beobachtung" und "Behandlung". Das Urteil "Behandlung" bedeutete die Freigabe zur Tötung.

Zwecks Kindermord wurden "Fachabteilungen" in mehreren Kliniken des Reiches eingerichtet. Grundsätzlich sollte der Eindruck erweckt werden, die Kinder seien auf natürliche Weise gestorben. Insgesamt fielen bis zum Ende des Krieges 5.000 bis 8.000 Kinder diesem Programm zum Opfer.