Vom "guten Tod" zum Massenmord
Wer die Vergangenheit kennt, versteht die Gegenwart. Selektions-Theorien ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte. Logisch folgte Schritt auf Schritt - bis zu den Tötungsprogrammen der Nationalsozialisten.Auch die Geschichte von Begriffen beginnt manchmal harmlos: Wurzeln des Wortes Euthanasie sind die griechische Vorsilbe "eu" und das Substantiv "Thanatos". Zusammengefügt heißt das "guter Tod". Über die Jahrtausende hat der Ausdruck allerdings einen dramatischen Bedeutungswandel erlebt. Wahrscheinlich gebrauchte der Dichter Kratinos (520 bis 423 v. Chr.) das Wort Euthanasie als erster. Der Vertreter der attischen Komödie und Zeitgenosse des Aristophanes meinte damit einfach das Gegenteil schweren und qualvollen Sterbens.
Nutzen für die Gemeinschaft?
Interessant wird die Angelegenheit mit dem Auftauchen des Philosophen Platon (428/427 bis 348/347 v. Chr.): Dieser Denker, dessen Wirkung bis in die Gegenwart reicht, propagierte bereits die Tötung missgestalteter Kinder. Ja, Platon forderte in seinem Werk Politeia sogar das Aussetzen von Nachkommen sozial unzuverlässiger Bürger. Auch auf Platon fußt der abendländische Gedanke, den Wert von Leben an dessen Nutzen für die Gemeinschaft zu messen. Tatsächlich war Kindstötung aus Nützlichkeitserwägungen heraus schon im antiken Sparta und in manch anderer Kultur gängige Praxis. Platon erhob Sparta zum Ideal.
Christlicher Humanismus
Das Christentum, Jahrhunderte später, wies von Beginn an alle derartigen Vorstellungen zurück: Tod und Leben lägen in Gottes Hand, seien nicht Gegenstand der Entscheidung von Menschen. Wer zu sterben habe, wie und wann, was "wertes" Leben sei und was "unwertes" Leben, entziehe sich menschlicher Urteilskraft. Jeder Eingriff in die göttliche Ordnung galt spätestens im Mittelalter als Frevel. Der christliche Humanismus bildet den Gegenpol zu sämtlichen an Platon anknüpfenden
Die Insel Utopia: Auch dort hatte Leben gefälligst nützlich zu sein. (Titelholzschnitt zum Buch des Thomas Morus, 1516)
Euthanasie-Befürworter aller folgenden Epochen, bis hin zu Hitler und darüber hinaus, haben vor allem deshalb christliches Denken mit seiner "falschen Menschlichkeit" verfemt: Sei all dies doch, so die Idee in ihren Köpfen, nur abartiges "jüdisches" Konstrukt, das dem harten Gesetz der Natur zuwiderlaufe.
Dem Dasein nicht mehr gewachsen
Doch zurück zur Chronologie: Mit dem Beginn der Neuzeit rückt das Thema wieder in den Fokus öffentlicher Überlegung. Thomas Morus (1478 bis 1535) schlägt in seinem Buch Utopia vor, den "Gnadentod" zu legalisieren: Falls jemand unter einer unheilbaren, qualvollen und schmerzhaften Krankheit leide, müsse man seinen "freiwilligen" Tod herbeiführen. Dass es hier weniger um die Selbstbestimmung des Patienten ging, merkt der Medizinhistoriker Udo Benzendörfer an: Vielmehr sollten Priester und Beamte den Leidenden mit der Tatsache konfrontieren, dass er den Anforderungen des Daseins nicht mehr gewachsen sei und der Allgemeinheit zur Last falle. "Gnadentod" und Nützlichkeitsstandpunkt gingen von nun an Hand in Hand.
Rassisch sauber? Eheberatung am Anfang des Zwanzigsten Jahrhunderts.
Es bedurfte jedoch des 19. Jahrhunderts, und dessen starker sozialdarwinistischer und chauvinistischer Strömungen, um diese Allgemeinheit, der man nützen oder zur Last fallen kann, neu zu definieren: als Rasse!
Euthanasie, auf dem theoretischen Hintergrund der Eugenik, wird jetzt gleichgesetzt mit planvoller Zucht, wie Menschen sie an Tieren betreiben. "Schwache" Individuen gehören vom Fortpflanzungsprozess ausgeschlossen, wo möglich sogar "ausgemerzt". Biologische Fakten überträgt der Sozialdarwinismus unreflektiert auf die Gesellschaft: Was dort richtig sei, müsse es hier ebenso sein...
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"Eingeschläfert"
Als Beginn systematischer Kinder-Euthanasie im Dritten Reich wird oft der Fall K. genannt: Es ging um einen schwer behinderten Säugling, der zwischen 1938 und 1939 in der Umgebung Leipzigs geboren wurde.
Der kleine Junge war blind, ihm fehlte der linke Unterarm, ein Bein war missgebildet. Die Eltern wandten sich an Dr. Werner Catel, damals Direktor der Universitätskinderklinik Leipzig. Catel empfahl den Eltern, sich an Hitler zu wenden, da aktive Sterbehilfe strafbar war.
Zwischen Anfang 1938 und Mitte 1939 schickten die Eltern ein "Gnadentod"-Gesuch an die Reichskanzlei. Der Begleitarzt Hitlers, Karl Brandt, veranlasste daraufhin die Ermordung des Kindes durch "Einschläferung".
Ob der Fall K. der konkrete Anlass für den Beginn der Kinder-Euthanasie darstellt, ist umstritten. Die Identität des Kindes konnte bisher nicht zweifelsfrei geklärt werden. Seine mutmaßliche Identifikation als Gerhard Herbert Kretzschmar, der am 25. Juli 1939 starb, wurde 2008 widerlegt. Als sicher gilt jedoch, dass der Fall K. einen Anstoß zur Kinder-Euthanasie gegeben hat.
Ein Rundschreiben des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 verpflichtete Hebammen und Ärzte von Entbindungsanstalten, missgestaltete Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu melden.
Die Hebammen wurden für diese Mehrbelastung mit zwei Reichsmark pro gemeldetem Kind entschädigt. Für die untersuchenden Ärzte gab es drei Kategorien: "keine weiteren Maßnahmen", "Beobachtung" und "Behandlung". Das Urteil "Behandlung" bedeutete die Freigabe zur Tötung.
Zwecks Kindermord wurden "Fachabteilungen" in mehreren Kliniken des Reiches eingerichtet. Grundsätzlich sollte der Eindruck erweckt werden, die Kinder seien auf natürliche Weise gestorben. Insgesamt fielen bis zum Ende des Krieges 5.000 bis 8.000 Kinder diesem Programm zum Opfer.
Der kleine Junge war blind, ihm fehlte der linke Unterarm, ein Bein war missgebildet. Die Eltern wandten sich an Dr. Werner Catel, damals Direktor der Universitätskinderklinik Leipzig. Catel empfahl den Eltern, sich an Hitler zu wenden, da aktive Sterbehilfe strafbar war.
Zwischen Anfang 1938 und Mitte 1939 schickten die Eltern ein "Gnadentod"-Gesuch an die Reichskanzlei. Der Begleitarzt Hitlers, Karl Brandt, veranlasste daraufhin die Ermordung des Kindes durch "Einschläferung".
Ob der Fall K. der konkrete Anlass für den Beginn der Kinder-Euthanasie darstellt, ist umstritten. Die Identität des Kindes konnte bisher nicht zweifelsfrei geklärt werden. Seine mutmaßliche Identifikation als Gerhard Herbert Kretzschmar, der am 25. Juli 1939 starb, wurde 2008 widerlegt. Als sicher gilt jedoch, dass der Fall K. einen Anstoß zur Kinder-Euthanasie gegeben hat.
Ein Rundschreiben des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 verpflichtete Hebammen und Ärzte von Entbindungsanstalten, missgestaltete Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu melden.
Die Hebammen wurden für diese Mehrbelastung mit zwei Reichsmark pro gemeldetem Kind entschädigt. Für die untersuchenden Ärzte gab es drei Kategorien: "keine weiteren Maßnahmen", "Beobachtung" und "Behandlung". Das Urteil "Behandlung" bedeutete die Freigabe zur Tötung.
Zwecks Kindermord wurden "Fachabteilungen" in mehreren Kliniken des Reiches eingerichtet. Grundsätzlich sollte der Eindruck erweckt werden, die Kinder seien auf natürliche Weise gestorben. Insgesamt fielen bis zum Ende des Krieges 5.000 bis 8.000 Kinder diesem Programm zum Opfer.



