Verbrechen im Verbrechen?
Im blutigsten Kapitel ihrer Geschichte hat die Menschheit den Begriff des Kriegsverbrechens ausgelöscht. Tag und Ort dieser Auslöschung sind bekannt: Es ist der 6. August 1945. Der Ort heißt Hiroshima. Hier tötete eine einzige Bombe über achtzigtausend Menschen in Sekunden. Hunderttausend überlebten schwer verletzt, zweihunderttausend Bewohner der wenig kriegswichtigen Stadt starben später - meist unter entsetzlicher Qual.Im Kern - das Verbrechen
Der Krieg selbst hatte im atomaren Blitz seine Maske verloren, war zusammengeschnurrt auf seinen Kern, das Verbrechen. Wenn bis dahin noch kluge Köpfe - trotz der Schrecken zweier Weltkriege - an die Möglichkeit des "sauberen" Krieges glaubten, scheint das irgendwie entschuldbar. Nach Hiroshima ging so etwas allerdings nur noch um den Preis konsequenten Selbstbetrugs.
Gespenstisches Dasein
Die Illusion vom "anständigen" Waffengang war nach menschlichem Ermessen also verschwunden. Verschwunden war ebenso der Sinn ihres Gegenstücks, des juristischen Konstrukts des Kriegsverbrechens, welches nach Strafe verlangt, um die Regeln des Anstands durchzusetzen. Wie aber oft das Tote nicht tot ist, sondern ein gespenstisches Dasein weiterführt, hatte das Unwort bald darauf geisterhafte Urständ: Noch waren die verstrahlten Städte Japans nicht betretbar, da zelebrierten die Sieger in Nürnberg, als Richter über Kriegsverbrechen, das Satyrspiel zu den Tragödien.
"Anständige" Kriege?
Die Prozesse von Nürnberg fanden ihr vorzeitiges Ende im Kalten Krieg: Den Kriegsverbrecher von Gestern, sei er Militär, Wissenschaftler, Konstrukteur oder Jurist, brauchte man jetzt im Kampf gegen die "rote Gefahr". Pflichtgemäß wurde eine Anzahl von Oberschurken hingerichtet oder eingesperrt, dem moralischen Anspruch oberflächlich Genüge getan. Als Phrase im Streit zwischen Ost und West fristete unser "untoter" Begriff dann eine kümmerliche Existenz. Wäre er doch in der Kiste geblieben, in die er nach Hiroshima gehörte! Erlebt das Wort in der Gegenwart seine Auferstehung? Ist es wieder
Crew der Enola Gay, jenes Bombers, der die atomare Vernichtung nach Hiroshima brachte.
"In der Vergebung liegt der Friede"
Noch den Parteien des Dreißigjährigen Krieges, der von 1618 bis 1648 vor allem deutsche Territorien verwüstete, war "Kriegsverbrechen" ein unbekanntes Wort. Gräuel, auch und vorwiegend gegen Zivilisten, waren zwar an der Tagesordnung, doch sie strafrechtlich zu verfolgen kam niemandem in den Sinn. Der Westfälische Friede, welcher dem bis dahin katastrophalsten Krieg ein Ende setzte, brachte es klar zum Ausdruck: In amnestia substantia pacis - "in der Vergebung liegt der Friede", hieß die Devise. Sie wurde zur allgemeinen Rechtsüberzeugung in Europa. Schuldige gab es nicht, weder unter den schlichten Kombattanten noch unter den Herrschern.
Begreifliche Interessen
Zu Grunde lag dem - für die nächste Zukunft gültig - eine Auffassung des Krieges, die sich moralische Kategorien wohlweislich vom Halse hielt: Der Feind, der - ganz wie man selbst - begreifliche Interessen verfolgte, war hinfort nur noch ein Gegner. Wenn die eigene Partei nicht mehr automatisch "gut" ist, dann kann dieser Gegner auch nicht "böse", also verachtens- und vernichtenswert sein...
Teil 1: Krieg ohne moralische Kategorien
Teil 2: Revolution und Massenarmeen
Teil 3: "Gut" und "Böse"
Teil 2: Revolution und Massenarmeen
Teil 3: "Gut" und "Böse"
Infobox
Seit dem 1. Juli 2002 ist der Gründungs-Vertrag des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft. Der Gerichtshof in Den Haag ist das erste internationale Strafgericht, vor dem sich einzelne Personen wegen schwerster Verbrechen mit internationaler Bedeutung verantworten müssen. Dabei handelt es sich um Völkermord, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit großem Nachdruck für diesen Gerichtshof eingesetzt, gemeinsam nicht nur mit anderen europäischen Ländern, sondern auch mit Kanada, Australien, Südafrika und Argentinien. Die USA allerdings stellen sich seit 1998 gegen das Gericht, einfach deshalb, weil sie Nachteile zum Beispiel für im Ausland eingesetzte US-amerikanische Soldaten befürchten. Voraussetzung für ein Tätigwerden des internationalen Gerichts ist die Anerkennung der Gerichtsbarkeit durch den Staat, in dessen Gebiet das mögliche Verbrechen stattgefunden hat, und/oder den Staat, dessen Staatsangehörigkeit die des Verbrechens beschuldigte Person besitzt. Von der Arbeit des Gerichtshofs verspricht man sich Effekte vor allem in Bezug auf Abschreckung und Prävention. Dabei spielt eine Rolle, dass Handeln im Amt keinen Milderungsgrund mehr darstellt. Also können auch Staatschefs und hohe Funktionsträger zur Verantwortung gezogen werden.


