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Seit dem 1. Juli 2002 ist der Gründungs-Vertrag des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft. Der Gerichtshof in Den Haag ist das erste internationale Strafgericht, vor dem sich einzelne Personen wegen schwerster Verbrechen mit internationaler Bedeutung verantworten müssen. Dabei handelt es sich um Völkermord, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit großem Nachdruck für diesen Gerichtshof eingesetzt, gemeinsam nicht nur mit anderen europäischen Ländern, sondern auch mit Kanada, Australien, Südafrika und Argentinien. Die USA allerdings stellen sich seit 1998 gegen das Gericht, einfach deshalb, weil sie Nachteile zum Beispiel für im Ausland eingesetzte US-amerikanische Soldaten befürchten. Voraussetzung für ein Tätigwerden des internationalen Gerichts ist die Anerkennung der Gerichtsbarkeit durch den Staat, in dessen Gebiet das mögliche Verbrechen stattgefunden hat, und/oder den Staat, dessen Staatsangehörigkeit die des Verbrechens beschuldigte Person besitzt. Von der Arbeit des Gerichtshofs verspricht man sich Effekte vor allem in Bezug auf Abschreckung und Prävention. Dabei spielt eine Rolle, dass Handeln im Amt keinen Milderungsgrund mehr darstellt. Also können auch Staatschefs und hohe Funktionsträger zur Verantwortung gezogen werden.