"In Bauernhand"
Während einer Bodenreform im Herbst 1945 wechselten drei Millionen Hektar Land den Besitzer: Flüchtlinge und ehemalige Arbeiter bestellten nun die Felder. Der Alltag der "Neubauern" war hart.Viele Millionen Hektar Grundbesitz wurden ab 1945 unter dem Motto "Junkerland in Bauernhand" an Flüchtlinge, ehemalige Land- und Industriearbeiter verteilt. (Bild: DHM)
Keine geschichtliche Fußnote
Tatsächlich ist die im Herbst 1945 beginnende Landenteignung und Neuverteilung auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone heute nur deshalb nicht Fußnote der Geschichte, weil es den Streit um Rückgabe- und Entschädigungsforderungen von Alteigentümern gibt.
Für die Zeitgenossen damals aber schnitt das Ereignis tief in ihr Leben: Es erlaubte die wirtschaftliche Fortexistenz hunderttausender Flüchtlinge aus den einst deutschen Ostgebieten, es revolutionierte die bäuerlichen Produktionsbedingungen in Deutschland ostwärts der Elbe. Was war geschehen?
Von Rügen bis zum Erzgebirge
Natürlich ging der von der sowjetischen Besatzungsmacht inspirierte Vorstoß nicht gegen "Junker", "Kriegsverbrecher" und Nazis allein: Ausnahmslos brachten eigens gebildete Bodenreformkommissionen Landeigentümer um ihren Besitz, die über mehr als einhundert Hektar verfügten, egal ob Sandboden oder fruchtbarer Ackergrund.
12.335 landwirtschaftliche Betriebe, von Rügen bis zum Erzgebirge, mit einer Gesamtfläche von rund drei Millionen Hektar, waren betroffen. Zunächst in öffentliche Bodenfonds überführt, gelangten die Flächen schon ab Oktober 1945 in andere Hände: Flüchtlinge, ehemalige Land- und Industriearbeiter - insgesamt 544.079 nun "Neubauern" genannte Bodenbewerber starteten auf Parzellen zwischen fünf und zehn Hektar Fläche bäuerliche Kleinunternehmen.
Mehr als eine halbe Million "Neubauern" erhielten ab 1945 Land: Kleinparzellen zwischen fünf und zehn Hektar Größe. (Bild: Horst Großmann)
Verlief die Enteignung auch dramatisch - und traf sie gerade diejenigen hart, die eben keine (längst in den Westen geflohenen) "Kriegsverbrecher" waren - so kam sie doch keineswegs unerwartet: Überall im Machtbereich der Sowjetunion verloren Menschen ihren Besitz, deren Eigentum nach Ansicht der neuen Herren auf Ausbeutung beruhte. Seine stalinistischen Züge zeigte dieses Ereignis in Lagern für enteignete Grundbesitzer, aber auch in der Brutalität des Vollzugs: Mitgenommen werden durfte oft nur, was zwei Pferde ziehen konnten. Herrenhäuser und Gutshöfe fielen - trotz schlimmer Wohnungsnot - zuweilen dem Dynamit oder der Spitzhacke zum Opfer.
Wie einst bei Müntzer
Klugerweise beriefen sich kommunistische Ideologen nirgends auf die - bei der deutschen Landbevölkerung verrufene - russische Kollektivierung der 1920er Jahre. Walter Ulbricht zum Beispiel wehrte sich vehement gegen Kollektivierungsgerüchte hinsichtlich des nun umverteilten Bodens. Herhalten mussten stattdessen Bezüge zum deutschen Bauernkrieg des 16. Jahrhunderts, zu Thomas Müntzer, dem Helden des Kampfes gegen "feudale Willkür": "Geschlagen ziehen wir nach Haus, die Enkel fechten's besser aus."
Gespannt warten Neubauern im Herbst
1945 auf die Zuteilung der Kleinparzellen. Der Landrat hält die Karte in der Hand.
1945 auf die Zuteilung der Kleinparzellen. Der Landrat hält die Karte in der Hand.
Interessant ist aus gegenwärtiger Sicht die Frage, ob eine Bodenreform im agrarisch geprägten ostelbischen Teil Deutschlands nicht ohnehin erforderlich gewesen wäre: Millionen Vertriebene bewegten sich in Ost-West-Richtung durch das zerschundene Land, industrielle Arbeitsplätze fehlten, an staatliche Alimentierung der Flüchtlinge war kaum zu denken. Der direkte Zusammenhang zwischen Vertriebenenproblematik und Bodenreform verliert heute leider oft an Gewicht zugunsten von nur auf die kommunistische Eigentumsdoktrin abstellenden Erklärungen.
Kleinparzelle an Kleinparzelle
Sei es wie es sei, mit der Bodenreform einher ging in den betroffenen Regionen ein Wandel der landwirtschaftlichen Struktur: Wo früher, wie in Mecklenburg, großflächige, ökonomisch effektive Gutswirtschaften dominierten, reihte sich jetzt Kleinparzelle an Kleinparzelle. Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, von der hungernden Stadtbevölkerung dringend benötigt, war rückläufig trotz Maschinen-Ausleihstationen (in denen das schwere Gerät der Güter aufbewahrt wurde), zentral organisierter gegenseitiger Bauernhilfe und Ablieferungssoll. Viele Neubauern, oft unerfahren und von der alteingesessenen Dorfgemeinschaft abgelehnt, deckten mühsam gerade den eigenen Bedarf.
Die Bodenreform übergab das Ackerland zur privaten Verfügung - schneller als die neuen Eigentümer es erwartet hätten, wurde es jedoch kollektiviert.
Die Basis für den nächsten Schritt entstand: Vor allem schwache Neubauern traten ab 1952 bereitwillig Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bei. Administrativer Druck, nun ausgeübt von den staatlichen Organen der formal eigenständigen DDR, tat das Übrige. Die Kollektivierung ließ also nicht lange auf sich warten, kam gewiss schneller, als die Menschen auf dem Lande es vermutet hatten. Zudem funktionierte sie, freilich gegen den Widerstand manches erfolgreichen Landwirts, auch reibungsloser.
Quasi-staatliches Eigentum
Ungefähr ab dem Frühjahr 1960 existierten so gut wie keine Einzelbauern mehr; Großbauern - mit mehr als zwanzig Hektar Grundbesitz - flohen während der kurzen Frist bis zum Mauerbau massenhaft gen Westen. Eine neue Umverteilung, diesmal in genossenschaftliches, unter DDR-Verhältnissen quasi-staatliches Eigentum, hatte die Ergebnisse der Bodenreform aufgehoben.
Michael Schmittbetz (29.08.2006/akt. 09.04.2010)
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Infobox
1952 auf der 2. Parteikonferenz der SED in Berlin beschlossen, kam es rasch zur Bildung erster Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG). Der Eintritt in eine LPG sollte auf freiwilliger Basis erfolgen, doch die Realität sah meist anders aus: starker politischer Druck, wirtschaftliche Restriktionen, erhöhte Abgabepflichten, wirtschaftliche Benachteiligung gegenüber den LPGs und mangelnde Belieferung mit Futter- und Düngemitteln sowie Baustoffen zwangen immer mehr Bauern zum Eintritt. 1960 galt die DDR-Landwirtschaft als vollgenossenschaftlich.
Mitglieder einer LPG konnten nicht nur Bauern mit eigener Wirtschaft sondern auch Landarbeiter und andere Bürger werden. Es gab anfangs drei Typen von LPGs: in Typ I brachten die Bauern ihren Boden ein, in Typ II noch ihre Maschinen und in Typ III schließlich auch ihr Vieh. Im Laufe der Zeit wandelten sich die meisten LPGs, auf Druck von Partei und Staat, in den dominierenden Typ III um. Der Boden blieb Eigentum der Bauern, allerdings mit Veräußerungsbeschränkungen.
Das Nutzungsrecht an den landwirtschaftlichen Flächen war den LPGs gesetzlich garantiert. Jede LPG arbeitete als rechtlich selbstständiger Betrieb. Die Beschäftigten erhielten leistungsbezogenen Lohn und eine Gewinnbeteiligung, die Jahresendprämie. Darüber hinaus stand den Bauern, die eigenen Boden eingebracht hatten, ein flächenbezogener Gewinnanteil zu. Den Genossenschaftsbauern war es außerdem gestattet, in geringem Umfang eine "individuelle Hauswirtschaft" zu betreiben.
Für viele Kleinbauern mit wenig Ackerfläche waren die LPGs eine wirkliche Alternative und auch manch anderer, der sich zuvor noch widersetzt hatte, arrangierte sich über die Zeit mit der neuen Organisationsform, stellte sich die Arbeit in der LPG doch als Erleichterung gegenüber der des Einzelbauern heraus, etwa durch Urlaubsmöglichkeiten und geregelte Arbeitszeiten. Den Mitgliedern erschlossen sich durch Jahresendprämie und eigene Hauswirtschaft überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten.
Außerdem unterstützte die LPG ihre Mitglieder bei Hausbau oder Weiterbildung; der Familie kamen betriebseigene Erholungseinrichtungen und Kindergärten zugute. Nach der Wende mussten sich die LPGs den neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Einige lösten sich auf, andere bestehen als Agrargenossenschaften fort.
Mitglieder einer LPG konnten nicht nur Bauern mit eigener Wirtschaft sondern auch Landarbeiter und andere Bürger werden. Es gab anfangs drei Typen von LPGs: in Typ I brachten die Bauern ihren Boden ein, in Typ II noch ihre Maschinen und in Typ III schließlich auch ihr Vieh. Im Laufe der Zeit wandelten sich die meisten LPGs, auf Druck von Partei und Staat, in den dominierenden Typ III um. Der Boden blieb Eigentum der Bauern, allerdings mit Veräußerungsbeschränkungen.
Das Nutzungsrecht an den landwirtschaftlichen Flächen war den LPGs gesetzlich garantiert. Jede LPG arbeitete als rechtlich selbstständiger Betrieb. Die Beschäftigten erhielten leistungsbezogenen Lohn und eine Gewinnbeteiligung, die Jahresendprämie. Darüber hinaus stand den Bauern, die eigenen Boden eingebracht hatten, ein flächenbezogener Gewinnanteil zu. Den Genossenschaftsbauern war es außerdem gestattet, in geringem Umfang eine "individuelle Hauswirtschaft" zu betreiben.
Für viele Kleinbauern mit wenig Ackerfläche waren die LPGs eine wirkliche Alternative und auch manch anderer, der sich zuvor noch widersetzt hatte, arrangierte sich über die Zeit mit der neuen Organisationsform, stellte sich die Arbeit in der LPG doch als Erleichterung gegenüber der des Einzelbauern heraus, etwa durch Urlaubsmöglichkeiten und geregelte Arbeitszeiten. Den Mitgliedern erschlossen sich durch Jahresendprämie und eigene Hauswirtschaft überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten.
Außerdem unterstützte die LPG ihre Mitglieder bei Hausbau oder Weiterbildung; der Familie kamen betriebseigene Erholungseinrichtungen und Kindergärten zugute. Nach der Wende mussten sich die LPGs den neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Einige lösten sich auf, andere bestehen als Agrargenossenschaften fort.
Infobox
Alteigentümer sind Grundbesitzer (oder deren Erben), die im Zuge der Bodenreform von 1945-1949 im sowjetischen Besatzungsgebiet enteignet und vertrieben wurden. Die Regierung Kohl entschied 1990 bei der Wiedervereinigung, dass den Alteigentümern keine Entschädigung für Verluste erstattet wird. Klagen vor deutschen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blieben bis heute erfolglos.
Im Zuge der Bodenreform gab es Neuverteilungen der Grundstücke an "Neubauern", bei denen es sich meist um Landarbeiter, Flüchtlinge oder Industriearbeiter handelte. Diese sowie ihre Erben bekamen 1990 per Gesetz der Modrow-Regierung (Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform) die vollen Eigentumsrechte übertragen.
Dieser Status änderte sich aber am 14. Juli 1992, als das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet wurde. Grundstücke mussten unter bestimmten Bedingungen entschädigungslos an das Finanzamt des jeweiligen Bundeslandes abgetreten werden.
Betroffene klagten dagegen, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der kam am 30. Juni 2005 schließlich zu dem Ergebnis, die streitigen Maßnahmen würden dem öffentlichen Interesse dienen, "nämlich die - in den Augen der deutschen Behörden - ungerechten Auswirkungen des Modrow-Gesetzes zu korrigieren". Alteigentümer sowie "Neubauern" oder ihre Erben erhalten keine adäquate Wiedergutmachung.
Im Zuge der Bodenreform gab es Neuverteilungen der Grundstücke an "Neubauern", bei denen es sich meist um Landarbeiter, Flüchtlinge oder Industriearbeiter handelte. Diese sowie ihre Erben bekamen 1990 per Gesetz der Modrow-Regierung (Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform) die vollen Eigentumsrechte übertragen.
Dieser Status änderte sich aber am 14. Juli 1992, als das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet wurde. Grundstücke mussten unter bestimmten Bedingungen entschädigungslos an das Finanzamt des jeweiligen Bundeslandes abgetreten werden.
Betroffene klagten dagegen, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der kam am 30. Juni 2005 schließlich zu dem Ergebnis, die streitigen Maßnahmen würden dem öffentlichen Interesse dienen, "nämlich die - in den Augen der deutschen Behörden - ungerechten Auswirkungen des Modrow-Gesetzes zu korrigieren". Alteigentümer sowie "Neubauern" oder ihre Erben erhalten keine adäquate Wiedergutmachung.



