Seite drucken

LexiTV - Das MDR Wissensmagazin - Bildung für alle

 

Infobox

Chronologie des Roten Kreuzes
Die ursprüngliche Fassung des Genfer Rotkreuz-Abkommens von 1864 hat bis heute allerlei Änderungen und Ergänzungen erfahren. Deshalb sprechen wir von den Genfer Abkommen im Plural. Hier die Chronologie:

1864:
Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde.

1899:
Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See (Ergänzung 1907).

1929:
Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen.

1949:
Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.

1977
erweiterte man dieses Vertragswerk um zwei Zusatzprotokolle über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte und den Schutz der Opfer nicht-internationaler bewaffneter Konflikte.

Konsequent eingehalten wurden die Regeln von Genf niemals und von keiner Kriegspartei. Der U-Boot-Krieg, Luftangriffe auf Zivilisten, der Mord an Gefangenen und folterähnliche Verhöre - all dies sind flagrante Verstöße gegen die Genfer Abkommen.

Infobox

Organisationen des Roten Kreuzes
Es ist ein wenig Verwirrung um das Rote Kreuz. Denn hinter dem einprägsamen Symbol - 1864 durch schlichte Farbumkehr der Schweizer Flagge gewonnen - stecken viele Organisationen.

Da ist zunächst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), gegründet 1863 von einem Fünfer-Ausschuss unter Initiator Henri Dunant. Vor allem Schweizer Bürger sitzen bis heute in den Führungspositionen. Das IKRK betrachtet sich in erster Linie als zuständig für internationale Konflikte und Bürgerkriege in der Dritten Welt.

Neben dem IKRK existiert die 1919 in Paris gegründete Liga der Rotkreuz-Gesellschaften, seit einigen Jahren nennt sie sich Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Sie ist multinationale Dachorganisation für eine Vielzahl von nationalen Rotkreuz-Gesellschaften, darunter auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK).

Alle Organisationen sind vom Status her gemeinnützige Vereine, die weitestgehend unabhängig voneinander arbeiten. Die nationalen Gesellschaften müssen lediglich bestimmte ethische und formale Standards einhalten, welche von Liga beziehungsweise Föderation und IKRK gesetzt sind.