Die dritte Säule der MPU ist das Gespräch mit einem Verkehrspsychologen. Hier geht es nicht darum, lediglich auf Wissensfragen Antwort zu finden; es geht um Einsicht in früheres Fehlverhalten. Nur dann, wenn der Betroffene glaubhaft versichern kann, dass er die Ursachen seines Handelns erkannt und aus seinen Fehlern gelernt hat, besteht eine realistische Chance, den Führerschein wieder zu bekommen.
Büffeln allein genügt nicht
Wer meint, sich mit angelesenen Standardantworten oder Schauspielkünsten durchmogeln zu können, der irrt. "Das kann man nicht mit Büffeln reißen; man muss die Einstellung verinnerlicht haben", sagt Birgit Schulte mit Nachdruck. "Durch gezieltes Fragen wird der Psychologe schnell merken, ob sich Einstellungen und Verhaltensweisen wirklich geändert haben." Ziel sei es schließlich nicht allein, den Führerschein wieder an den Mann oder die Frau zu bringen, sondern neue Verkehrssünden zu vermeiden - und zwar durch eine verlässliche Verhaltensprognose.
Birgit Schulte hält das System für wirksam - vor allem aber für notwendig. "Fahrbewerber erhalten einen großen Vertrauensvorschuss: Außer einem Sehtest und einer Prüfung gibt es keinerlei Eignungstests. Leider nutzen manche dieses Vertrauen aus." Eine MPU sei dann häufig die einzige Kontrollinstanz, um die Allgemeinheit zu schützen. "Ich persönlich würde mich auf der Straße nicht sicher fühlen", fügt Schulte hinzu, "wenn Verkehrssünder nur eine Sperrfrist ohne psychologische Beratung absitzen müssten."
Hohe Versagerquote
Dass die MPU nicht mal eben so zu bestehen ist und Einsicht sowie Vorbereitung Grundvoraussetzung sind, das zeigt die Versagerquote: "Ungefähr vierzig Prozent fallen durch, vierzig Prozent bestehen und zwanzig Prozent erhalten eine Nachschulungsempfehlung", weiß Birgit Schulte aus achtjähriger Berufserfahrung zu berichten.
Man könne den Test zwar so oft wiederholen, wie man wolle, nur sei das von den Finanzen abhängig, immerhin koste eine MPU zwischen 350 und 800 Euro. "Da kommen schnell Gerüchte auf, dass man Betroffene nur durchfallen lasse, um ihnen zweimal Geld abzuknüpfen. Dabei haben wir genaue Richtlinien, nach denen wir analysieren", so die Psychologin.
Chance statt Strafe
Die Untersuchung sei keinesfalls als Strafe gedacht; vielmehr eröffne sie Chancen, denn oftmals würden Autofahrer erst durch den Entzug der Fahrerlaubnis und die anschließende verkehrspsychologische Beratung erkennen, dass in ihrem Leben etwas falsch läuft.
Doch nicht jeder Verkehrssünder teile diese Einsicht. Unverbesserliche gebe es eben immer: Die sitzen dann durchaus mehrmals bei einer MPU - hauptsächlich dann, wenn Alkohol im Spiel ist. "Erschreckender ist allerdings, dass von sechshundert Trunkenheitsfahrten laut Statistik nur eine entdeckt wird", meint Birgit Schulte nachdenklich. "Jene, die erwischt werden, sind lediglich die Spitze des Eisbergs - die wirkliche Gefahr steckt hinter der Dunkelziffer."
Yvonne Schmidt (aktualisiert 06.01.2012)
Büffeln allein genügt nicht
Wer meint, sich mit angelesenen Standardantworten oder Schauspielkünsten durchmogeln zu können, der irrt. "Das kann man nicht mit Büffeln reißen; man muss die Einstellung verinnerlicht haben", sagt Birgit Schulte mit Nachdruck. "Durch gezieltes Fragen wird der Psychologe schnell merken, ob sich Einstellungen und Verhaltensweisen wirklich geändert haben." Ziel sei es schließlich nicht allein, den Führerschein wieder an den Mann oder die Frau zu bringen, sondern neue Verkehrssünden zu vermeiden - und zwar durch eine verlässliche Verhaltensprognose.
Birgit Schulte hält das System für wirksam - vor allem aber für notwendig. "Fahrbewerber erhalten einen großen Vertrauensvorschuss: Außer einem Sehtest und einer Prüfung gibt es keinerlei Eignungstests. Leider nutzen manche dieses Vertrauen aus." Eine MPU sei dann häufig die einzige Kontrollinstanz, um die Allgemeinheit zu schützen. "Ich persönlich würde mich auf der Straße nicht sicher fühlen", fügt Schulte hinzu, "wenn Verkehrssünder nur eine Sperrfrist ohne psychologische Beratung absitzen müssten."
Hohe Versagerquote
Dass die MPU nicht mal eben so zu bestehen ist und Einsicht sowie Vorbereitung Grundvoraussetzung sind, das zeigt die Versagerquote: "Ungefähr vierzig Prozent fallen durch, vierzig Prozent bestehen und zwanzig Prozent erhalten eine Nachschulungsempfehlung", weiß Birgit Schulte aus achtjähriger Berufserfahrung zu berichten.
Man könne den Test zwar so oft wiederholen, wie man wolle, nur sei das von den Finanzen abhängig, immerhin koste eine MPU zwischen 350 und 800 Euro. "Da kommen schnell Gerüchte auf, dass man Betroffene nur durchfallen lasse, um ihnen zweimal Geld abzuknüpfen. Dabei haben wir genaue Richtlinien, nach denen wir analysieren", so die Psychologin.
Chance statt Strafe
Die Untersuchung sei keinesfalls als Strafe gedacht; vielmehr eröffne sie Chancen, denn oftmals würden Autofahrer erst durch den Entzug der Fahrerlaubnis und die anschließende verkehrspsychologische Beratung erkennen, dass in ihrem Leben etwas falsch läuft.
Doch nicht jeder Verkehrssünder teile diese Einsicht. Unverbesserliche gebe es eben immer: Die sitzen dann durchaus mehrmals bei einer MPU - hauptsächlich dann, wenn Alkohol im Spiel ist. "Erschreckender ist allerdings, dass von sechshundert Trunkenheitsfahrten laut Statistik nur eine entdeckt wird", meint Birgit Schulte nachdenklich. "Jene, die erwischt werden, sind lediglich die Spitze des Eisbergs - die wirkliche Gefahr steckt hinter der Dunkelziffer."
Yvonne Schmidt (aktualisiert 06.01.2012)
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Alkohol am Steuer
Mit steigender Blutalkoholkonzentration (BAK) nimmt die Unfallgefahr im Straßenverkehr überproportional zu. Wie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, steigt die Unfallgefahr bei 0,5 Promille BAK auf das Doppelte der Unfallwahrscheinlichkeit eines nüchternen Fahrers. Bei einer BAK von 0,8 Promille ist die Unfallgefahr etwa viermal, bei einer BAK von 1,5 Promille sechzehnmal höher.
Im Straßenverkehrsrecht gilt eine BAK von 0,5 Promille als "Gefahrengrenzwert". Spätestens ab diesem Wert sind bei allen Menschen gravierende Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit festzustellen, unabhängig davon, ob sich der Fahrer subjektiv fahrtauglich fühlt.
Allerdings machen zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes deutlich, dass schon eine BAK von 0,3 Promille zur Fahruntauglichkeitsannahme berechtigt, etwa im Falle verkehrsauffälligen Verhaltens (zum Beispiel Unfall, Fahren bei Dunkelheit ohne Licht, Fahren mit zu hoher oder zu niedriger Geschwindigkeit). Dann kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen, obwohl der BAK-Wert "nur" 0,3 Promille betrug.
Ab einer BAK von 1,1 Promille gilt eine Alkoholfahrt immer als Straftat und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Ab einer BAK von 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist in der Regel nur dann wieder erteilt, wenn der Beschuldigte mit Hilfe eines Medizinisch Psychologischen Gutachtens nachweist, dass er kein Alkoholproblem (mehr) hat.
Mit steigender Blutalkoholkonzentration (BAK) nimmt die Unfallgefahr im Straßenverkehr überproportional zu. Wie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, steigt die Unfallgefahr bei 0,5 Promille BAK auf das Doppelte der Unfallwahrscheinlichkeit eines nüchternen Fahrers. Bei einer BAK von 0,8 Promille ist die Unfallgefahr etwa viermal, bei einer BAK von 1,5 Promille sechzehnmal höher.
Im Straßenverkehrsrecht gilt eine BAK von 0,5 Promille als "Gefahrengrenzwert". Spätestens ab diesem Wert sind bei allen Menschen gravierende Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit festzustellen, unabhängig davon, ob sich der Fahrer subjektiv fahrtauglich fühlt.
Allerdings machen zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes deutlich, dass schon eine BAK von 0,3 Promille zur Fahruntauglichkeitsannahme berechtigt, etwa im Falle verkehrsauffälligen Verhaltens (zum Beispiel Unfall, Fahren bei Dunkelheit ohne Licht, Fahren mit zu hoher oder zu niedriger Geschwindigkeit). Dann kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen, obwohl der BAK-Wert "nur" 0,3 Promille betrug.
Ab einer BAK von 1,1 Promille gilt eine Alkoholfahrt immer als Straftat und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Ab einer BAK von 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist in der Regel nur dann wieder erteilt, wenn der Beschuldigte mit Hilfe eines Medizinisch Psychologischen Gutachtens nachweist, dass er kein Alkoholproblem (mehr) hat.





