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LKW

Infobox

Schlafenszeit laut Schaublatt
Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern sind EU-weit gesetzlich vorgeschrieben: So dürfen Fahrer eine wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden nicht überschreiten - Wartezeiten an Grenzen oder Lagern sind dabei nicht berücksichtigt.

Am Tag darf höchstens neun Stunden gefahren werden, nach 4,5 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten gemacht werden. Pro Tag stehen Fahrern mindestens elf Stunden Pause zu, davon neun am Stück.

Innerhalb von zwei Wochen dürfen Berufskraftfahrer insgesamt nur neunzig Stunden gefahren sein und müssen mindestens einmal 45 Stunden am Stück pausiert haben. Um die Lenk- und Ruhezeiten zu überwachen, hat jeder LKW einen Tachographen, der entweder digital oder auf so genannten Schaublättern die Fahrzeit, Geschwindigkeiten, zurückgelegte Wegstrecken, Ruhe- und Lenkzeiten, Werkstattbesuche und die Fahrzeugidentifikation speichert. Polizei- und Zollbeamte dürfen die Daten der Geräte einsehen.