Seite drucken

LexiTV - Das MDR Wissensmagazin - Bildung für alle

 

Infobox

Taxi
Der Begriff leitet sich von Taxameter ab. Hieß ursprünglich nur das im Fahrzeug angebrachte Messgerät so, ging der Name in der ersten Hälfte des Zwanzigsten Jahrhunderts auf den Mietwagen selbst über.

Taxameter wurden bereits Ende des 18. Jahrhunderts entwickelt. Während bei Pferdedroschken die Radumdrehung die Anzeige des Fahrpreises antrieb, nutzen Motordroschken die Rotation der Kardanwelle als Impulsgeber für das Räderwerk des Taxameters.

Daraufhin wurde das Festsetzen von einheitlichen Tarifsätzen im Taxigewerbe möglich. 1953 gab es in Paris erstmals eine rechtliche Regelung, laut der die fahrenden Taxameter mit einem beleuchteten Taxi-Schild zu kennzeichnen sind. Seit 1958 ist das Taxi-Dach-Schild auch in Deutschland Pflicht.

Infobox

Geschichte des Taxis
Die Tatsache, dass sich mit Beförderung von Personen gut Geld verdienen lässt, hat schon früh Unternehmergeist geweckt: In der Antike ließen sich Gutsituierte in Sänften bequem durch die Gegend tragen.

Auf diese kulturelle Errungenschaft besann man sich im 17. Jahrhundert mit der Einführung der Portechaise, einem mobilen Tragstuhl. Die Miet-Sänften wurden 1617 erstmals in Paris zur Beförderung von Personen eingesetzt. Ab 1668 gab es sie auch in Berlin, wo sie eine wahre Blütezeit erlebten.

Als sich im 19. Jahrhundert die Zustände der Straßen soweit gebessert hatten, dass sie bequem und schnell von Kutschen befahrbar waren, verdrängten überall in Europa Mietkutschen - so genannte Fiaker oder Droschken - die Portechaisen.

Mit der rasanten Entwicklung der Automobiltechnik ab Ende des 19. Jahrhunderts machten wiederum Motordroschken die Zwei-PS-Taxen entbehrlich. 1911 fuhren in Berlin bereits rund zweitausend Taxis mit Benzinmotor.

Bis in die Zwanziger Jahre hinein konkurrierten die Pferdedroschken noch um die Gunst der Kunden. Doch 1928 ging die Ära der Männer auf dem Kutschbock endgültig zu Ende - sie erhielten keine Lizenzen mehr. Seitdem prägen die motorisierten Taxis das Stadtbild der Metropolen.

Infobox

Laut Definition
Ein Taxi ist ein von einem Berufskraftfahrer geführtes Individualverkehrsmittel, mit dem Personen entgeltlich an Orte ihrer Wahl befördert werden.

Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Personenbeförderungsschein notwendig, der von der Straßenverkehrszulassungsbehörde erteilt wird. Man braucht dafür mindestens zwei Jahre Fahrpraxis, gute Ortskenntnis, Führungszeugnis, eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU) und einen Auszug aus dem Punktekonto in Flensburg. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets besteht Beförderungspflicht. Der Fahrer eines freien Taxis darf also grundsätzlich keine Fahrt ablehnen, außer, er sieht seine Sicherheit gefährdet, zum Beispiel bei erheblicher Alkoholisierung oder Aggressivität des Fahrgastes.

Taxis stehen auf gekennzeichneten Halteplätzen bereit, um auf Kundschaft zu warten. Nur mit Auftrag dürfen sie auch an anderen Orten auf Fahrgäste warten. Taxifahrer sind verpflichtet, immer die kürzeste Fahrtstrecke zu wählen - außer, der Kunde legt eine andere Strecke fest.  Fährt das Taxi offensichtlich eine falschen, zu langen Weg, kann sich der Gast später beim zuständigen Ordnungsamt beschweren. Hierfür benötigt er die Quittung mit Angabe der Taxinummer sowie des Einstiegs- und des Zielorts.