Die Kleinen und die Großen
Ist von "Sozialbetrügern" die Rede, fällt der Verdacht auf Empfänger von Sozialleistungen. Die Zahlen aber zeigen: Es sind seltener die Leute mit wenig Geld, die dem Staat und ihren Mitbürgern die Solidarität verweigern.Die Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg: Nach Angaben der Behörde kam es 2011 zu Überzahlungen an Hartz-IV-Empfänger in Höhe von 60 Millionen Euro.
60 Millionen - diese Zahl kommt nicht von irgendwoher. Sie stammt aus dem Jahresbericht zur "Bekämpfung von Leistungsmissbrauch" der Bundesagentur für Arbeit, sprich: es geht um Hartz IV. In 117.000 Fällen, heißt es, habe es 2011 eine "Überzahlung" gegeben. Dabei sei ein Schaden von rund 60 Millionen Euro entstanden - Geld, das die öffentlichen Haushalte gut gebrauchen könnten.
Lediglich 3 Prozent
"Hartz-IV-Betrug" ist ein Dauerthema in Deutschland: Von "Sozialschmarotzern" ist die Rede, von "staatlich subventionierter Faulheit" und "spätrömischer Dekadenz". Die blanken Zahlen geraten dabei meist aus dem Blick: Hartz-IV-Betrug ist eine Ausnahmeerscheinung; lediglich 3 Prozent der Leistungsempfänger werden des Betrugs überführt, der entstandene Schaden macht nur etwa 0,5 Prozent der 2011 ausgezahlten Leistungen von 12,3 Milliarden Euro aus.
Mehr als 100 Milliarden Euro an Steuern werden laut Schätzungen der OECD in Deutschland alljährlich hinterzogen.
30 Milliarden Euro - diese beinahe unvorstellbare Summe geht dem Staat laut Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) durch Steuerhinterziehung verloren; die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt den Betrag gar auf 100 Milliarden Euro - und zwar jährlich.
Steuern zahlen die anderen
Während also das unberechtigte Beziehen von Hartz-IV-Leistungen mit etwa 73 Cent pro Jahr und Einwohner zu Buche schlägt, kostet die Steuerhinterziehung bis zu 1.200 Euro pro Kopf! Wie Steuersünder es schaffen, ihre Mitbürger um solche Summen zu betrügen, beschreiben die Journalisten Sascha Adamek und Kim Otto in dem Buch Schön reich! Steuern zahlen die anderen: Gut bestückte Konten in der Schweiz werden verheimlicht, das Jahreseinkommen "heruntergerechnet", der Karibikurlaub als Geschäftsreise ausgegeben, das Fitnesstraining als "Personal Coaching" von der Steuer abgesetzt - der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt.
Vor dem Finanzamt zittern müssen die Zechpreller meist nicht. "Für Millionäre ist Deutschland eine Steueroase", sagt Kim Otto im Interview mit dem Online-Magazin Telepolis. "Deren Vermögen können die Finanzämter schon längst nicht mehr gründlich prüfen: lasche Gesetze, zu wenig Personal."
Die mangelnde Zahlungsmoral mancher Reicher werde zudem dadurch begünstigt, dass die Bundesländer sogar Personal in der Steuerfahndung abbauten. Und das, obwohl ein Prüfer Steuernachzahlungen von durchschnittlich anderthalb Millionen Euro pro Jahr auslöse.
Badeurlaub am Mittelmeer? Kann ich als Geschäftsreise absetzen! - Mit solcherlei Tricks ergaunern Steuerhinterzieher jedes Jahr Milliarden.
Dazu passt, dass Steuerhinterziehung häufig als Kavaliersdelikt wahrgenommen wird, ja mancher Zeitgenosse gar damit protzt, wie er dem Staat ein Schnippchen geschlagen hat. Und während niemand etwas dabei findet, dass "Hartz-IV-Detektive" bei Leistungsempfängern den Kühlschrank durchleuchten und die Betten durchstöbern, debattiert die Öffentlichkeit darüber, ob es moralisch vertretbar ist, CDs mit geklauten Daten von "Steuersündern" zu kaufen.
Betrug ist Betrug, ob es dabei um 60 Millionen Euro geht oder um 100 Milliarden. Aber 60 Millionen sind nicht 100 Milliarden. "Die tolldreisten Steuertricks zeigen nicht nur die Ohnmacht oder auch die Trägheit des deutschen Fiskus'", sagt Kim Otto, "sie dokumentieren auch, wie sich gerade so genannte Leistungsträger von eben der Gesellschaft verabschieden, welche die Grundlage ihres komfortablen Lebens bildet."
Urte Paul (aktualisiert 02.05.2012)
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Betrug...
begeht, wer "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" und dadurch zum eigenen Vorteil "das Vermögen eines anderen schädigt" - so steht es im Deutschen Strafgesetzbuch, Paragraph 263. Für das Jahr 2010 zählt die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts 968.162 Betrugsfälle, das sind etwa ein Sechstel aller gemeldeten Straftaten.
Den größten Anteil - fast 290.000 registrierte Straftaten - macht der Waren- und Warenkreditbetrug aus. Das umfasst alle Fälle, bei denen jemand eine Ware erhalten, aber nicht bezahlt hat, oder jemand eine Vorauszahlung geleistet, aber die versprochene Gegenleistung nicht erhalten hat.
In fast 230.000 Fällen haben sich Verdächtige eine Leistung erschlichen - sie sind ohne Ticket mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren oder haben andere Leistungen genutzt, ohne dafür zu zahlen.
Etwa 60.000 Betrugsfälle betrafen den Bankensektor: Darunter zählt Betrug bei Kontoeröffnung und Überweisung sowie das Benutzen von Kreditkarten, Debitkarten und Kartendaten, die unrechtmäßig - etwa durch Diebstahl - den Besitzer gewechselt haben.
Fast achtzig Prozent aller Betrugsfälle im Jahr 2010 wurden aufgeklärt. Die Quote verteilt sich jedoch unregelmäßig über die Betrugsarten: Beim Erschleichen von Leistungen waren Kriminalbeamte in fast 99 Prozent der Fälle erfolgreich, beim Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten nur zu 27 Prozent.
begeht, wer "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" und dadurch zum eigenen Vorteil "das Vermögen eines anderen schädigt" - so steht es im Deutschen Strafgesetzbuch, Paragraph 263. Für das Jahr 2010 zählt die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts 968.162 Betrugsfälle, das sind etwa ein Sechstel aller gemeldeten Straftaten.
Den größten Anteil - fast 290.000 registrierte Straftaten - macht der Waren- und Warenkreditbetrug aus. Das umfasst alle Fälle, bei denen jemand eine Ware erhalten, aber nicht bezahlt hat, oder jemand eine Vorauszahlung geleistet, aber die versprochene Gegenleistung nicht erhalten hat.
In fast 230.000 Fällen haben sich Verdächtige eine Leistung erschlichen - sie sind ohne Ticket mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren oder haben andere Leistungen genutzt, ohne dafür zu zahlen.
Etwa 60.000 Betrugsfälle betrafen den Bankensektor: Darunter zählt Betrug bei Kontoeröffnung und Überweisung sowie das Benutzen von Kreditkarten, Debitkarten und Kartendaten, die unrechtmäßig - etwa durch Diebstahl - den Besitzer gewechselt haben.
Fast achtzig Prozent aller Betrugsfälle im Jahr 2010 wurden aufgeklärt. Die Quote verteilt sich jedoch unregelmäßig über die Betrugsarten: Beim Erschleichen von Leistungen waren Kriminalbeamte in fast 99 Prozent der Fälle erfolgreich, beim Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten nur zu 27 Prozent.
Infobox
Steuerhinterziehung...
wird nicht nach dem Strafgesetzbuch geahndet - maßgeblich bei dem Vergehen ist die Abgabenordnung (AO): Gemäß §370 AO drohen bei Steuerhinterziehung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Für Betrug, geregelt im Strafgesetzbuch (StGB), §263, gelten vergleichbare Strafen.
Aber warum heißt die Steuerhinterziehung nicht Betrug und wird nicht im StGB behandelt? Immerhin handelt es sich auch in solchen Fällen um das Vorspiegeln falscher Tatsachen mit dem Ziel, sich zu bereichern.
Die Antwort liegt in der Geschichte: Schon bei Einführung der Einkommenssteuer im 19. Jahrhundert war es mit der Ehrlichkeit mancher Leute nicht weit her. Fiskus und Steuerpflichtige hätten sich in einer Art Kriegszustand befunden, beschrieb 1917 der Finanzprofessor Ignaz Jastrow die Situation.
So konnte es der Staat dann laut Jastrow nicht wagen, "jede betrügerische Verletzung der Wahrheitspflicht unter den Betrugsparagraphen fallen zu lassen, ohne die Gefahr herbeizuführen, daß Personen, die vor sich und der ganzen Welt geachtet dastehen, zu Betrugsstrafen verurteilt würden wegen Handlungen, die nach allgemeinem Gefühl damals nicht als Betrug galten."
Weil also ein Vergehen, das die meisten nicht für Betrug halten, nicht Betrug heißen durfte, reden wir heute nicht von Steuerbetrug sondern von Steuerhinterziehung.
wird nicht nach dem Strafgesetzbuch geahndet - maßgeblich bei dem Vergehen ist die Abgabenordnung (AO): Gemäß §370 AO drohen bei Steuerhinterziehung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Für Betrug, geregelt im Strafgesetzbuch (StGB), §263, gelten vergleichbare Strafen.
Aber warum heißt die Steuerhinterziehung nicht Betrug und wird nicht im StGB behandelt? Immerhin handelt es sich auch in solchen Fällen um das Vorspiegeln falscher Tatsachen mit dem Ziel, sich zu bereichern.
Die Antwort liegt in der Geschichte: Schon bei Einführung der Einkommenssteuer im 19. Jahrhundert war es mit der Ehrlichkeit mancher Leute nicht weit her. Fiskus und Steuerpflichtige hätten sich in einer Art Kriegszustand befunden, beschrieb 1917 der Finanzprofessor Ignaz Jastrow die Situation.
So konnte es der Staat dann laut Jastrow nicht wagen, "jede betrügerische Verletzung der Wahrheitspflicht unter den Betrugsparagraphen fallen zu lassen, ohne die Gefahr herbeizuführen, daß Personen, die vor sich und der ganzen Welt geachtet dastehen, zu Betrugsstrafen verurteilt würden wegen Handlungen, die nach allgemeinem Gefühl damals nicht als Betrug galten."
Weil also ein Vergehen, das die meisten nicht für Betrug halten, nicht Betrug heißen durfte, reden wir heute nicht von Steuerbetrug sondern von Steuerhinterziehung.



