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Betrüger

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Betrug...
begeht, wer "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" und dadurch zum eigenen Vorteil "das Vermögen eines anderen schädigt" - so steht es im Deutschen Strafgesetzbuch, Paragraph 263. Für das Jahr 2010 zählt die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts 968.162 Betrugsfälle, das sind etwa ein Sechstel aller gemeldeten Straftaten.

Den größten Anteil - fast 290.000 registrierte Straftaten - macht der Waren- und Warenkreditbetrug aus. Das umfasst alle Fälle, bei denen jemand eine Ware erhalten, aber nicht bezahlt hat, oder jemand eine Vorauszahlung geleistet, aber die versprochene Gegenleistung nicht erhalten hat.

In fast 230.000 Fällen haben sich Verdächtige eine Leistung erschlichen - sie sind ohne Ticket mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren oder haben andere Leistungen genutzt, ohne dafür zu zahlen.

Etwa 60.000 Betrugsfälle betrafen den Bankensektor: Darunter zählt Betrug bei Kontoeröffnung und Überweisung sowie das Benutzen von Kreditkarten, Debitkarten und Kartendaten, die unrechtmäßig - etwa durch Diebstahl - den Besitzer gewechselt haben.

Fast achtzig Prozent aller Betrugsfälle im Jahr 2010 wurden aufgeklärt. Die Quote verteilt sich jedoch unregelmäßig über die Betrugsarten: Beim Erschleichen von Leistungen waren Kriminalbeamte in fast 99 Prozent der Fälle erfolgreich, beim Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten nur zu 27 Prozent.

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Steuerhinterziehung...
wird nicht nach dem Strafgesetzbuch geahndet - maßgeblich bei dem Vergehen ist die Abgabenordnung (AO): Gemäß §370 AO drohen bei Steuerhinterziehung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Für Betrug, geregelt im Strafgesetzbuch (StGB), §263, gelten vergleichbare Strafen.

Aber warum heißt die Steuerhinterziehung nicht Betrug und wird nicht im StGB behandelt? Immerhin handelt es sich auch in solchen Fällen um das Vorspiegeln falscher Tatsachen mit dem Ziel, sich zu bereichern.

Die Antwort liegt in der Geschichte: Schon bei Einführung der Einkommenssteuer im 19. Jahrhundert war es mit der Ehrlichkeit mancher Leute nicht weit her. Fiskus und Steuerpflichtige hätten sich in einer Art Kriegszustand befunden, beschrieb 1917 der Finanzprofessor Ignaz Jastrow die Situation.

So konnte es der Staat dann laut Jastrow nicht wagen, "jede betrügerische Verletzung der Wahrheitspflicht unter den Betrugsparagraphen fallen zu lassen, ohne die Gefahr herbeizuführen, daß Personen, die vor sich und der ganzen Welt geachtet dastehen, zu Betrugsstrafen verurteilt würden wegen Handlungen, die nach allgemeinem Gefühl damals nicht als Betrug galten."

Weil also ein Vergehen, das die meisten nicht für Betrug halten, nicht Betrug heißen durfte, reden wir heute nicht von Steuerbetrug sondern von Steuerhinterziehung.