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Handwerk

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"Das Wandern ist des Müllers Lust..."
Lieder wie dieses entstanden zu einer Zeit, als Handwerksgesellen nach Abschluss ihrer Lehrzeit zuhauf in die Fremde zogen, um bei verschiedenen Meistern ihrer Zunft in den Dienst zu treten und dort die eigenen Handwerkskünste zu verbessern. Für die Gesellen waren die Wanderjahre, auch Walz oder Tippelei genannt, eine Voraussetzung, um Meister werden zu können.

Vor der Wanderschaft stand die Freisprechung des Gesellen durch seinen Lehrmeister, meist während eines feierlichen Zeremoniells vor der versammelten Zunft, wo dem Wandergesellen wichtige Lebens- und Verhaltensvorschriften mit auf den Weg gegeben wurden. Dauer, Ziel und Ablauf der Wanderschaft regelten die jeweiligen Zünfte. So wurden Gesellen oft bestimmten Meistern zugewiesen, da jeder Meister nur eine begrenzte Zahl an Gesellen beschäftigen konnte.

Nach Ablauf der Hälfte der Wanderjahre konnte sich der Geselle als Anwärter auf die Meisterschaft im Innungsbuch der jeweiligen Zunft eintragen lassen. Aber erst nach Beendigung der Walz und einer anschließenden mehrjährigen Arbeitszeit in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung durfte er sich zum Meisterstück anmelden. An die Erlangung der Meisterschaft war außerdem das Niederlassungsrecht gebunden, also die Eintragung als Bürger in das Buch der Stadt. Erst dann bestand die Möglichkeit zur Heirat. Und das war von großer Bedeutung: Weil die Zünfte nur eine beschränkte Zahl an Meistern zuließen, blieb Gesellen oft nur der Weg über die Hochzeit mit einer "ehrlichen" Meisterstochter.

Die bis ins Spätmittelalter zurückreichende Tradition des "zünftigen Reisens" wird noch heute unter anderem im Bauhandwerk von Maurer- und Zimmergesellen praktiziert. Wie eh und je beträgt die Reisedauer drei Jahre und einen Tag. Während dieser Zeit dürfen die Wandergesellen einen "Bannkreis" von fünfzig Kilometern um ihren Heimatort nicht betreten. Auf Wanderschaft darf nur gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos und schuldenfrei ist; die Walz soll nicht als "Flucht" vor Verantwortung missbraucht werden. Oft gibt es auch eine Altersbegrenzung.

Wandergesellen dürfen sich nur zu Fuß oder per Anhalter fortbewegen; öffentliche Verkehrsmittel sind zwar nicht verboten, aber verpönt. Pflicht ist das Tragen der typischen Kluft: Auffällig ist der Stenz genannte Wanderstab sowie die Bekleidung aus beispielsweise schwarzem Hut mit breiter Krempe oder Zylinder, weiter Schlaghose, Weste und Jackett, die farblich der Tradition des Berufsstandes entsprechen.