Seitdem steht die Handwerksordnung immer wieder zur Diskussion. Garantiert nicht Artikel 12 des Grundgesetzes das Recht auf freie Berufsausübung? 1961 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Einschränkungen dieses Grundrechtes möglich sind - allerdings mit der Ermahnung, großzügige Ausnahmen zuzulassen. Kritiker jedoch bemängeln, dass ja die Handwerkskammern über die Eignung und damit über den Marktzugang entschieden und Antragsteller - als unliebsame Konkurrenz - daher kaum eine Chance hätten.
"Unverhältnismäßig"
1996 untersuchte die Monopolkommission die ökonomischen Wirkungen der Marktregulierungen im Handwerk. In ihrem 12. Hauptgutachten kam sie zu dem Schluss, dass die Handwerksordnung die individuellen Freiheitsrechte in unverhältnismäßigem Maße beschneide und wirtschaftliche Fehlentwicklungen nach sich gezogen hätte. So führten die Wettbewerbsbeschränkungen zu übermäßig hohen Preisen, die wiederum Schwarzarbeit und Eigenleistungen potentieller Kunden stimulierten. Die Monopolkommission forderte daraufhin die Abschaffung des Meisterbriefs; nur noch zur Lehrlingsausbildung sollte er Voraussetzung sein.
Im Konflikt mit der EU
2001 wurde die Monopolkommission erneut auf den Plan gerufen, als es darum ging, ob die Handwerksordnung deutsche Handwerker diskriminiere. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das es Anbietern aus EU-Ländern erlaubte, ohne Meisterbrief in Deutschland tätig zu sein. Dass der Marktzugang gleichqualifizierten deutschen Handwerkern verwehrt blieb, widerspricht den Wettbewerbsbedingungen der EU, die das Recht auf freie Berufsausübung innerhalb der Union festschreibt.
53 von 94
Die am 01.01.2004 in Kraft getretene Novelle der Handwerksordnung konnte diesen Konflikt jedoch nicht vollständig lösen: Für 53 der einst 94 zulassungspflichtigen Handwerke ist für die selbstständige Ausübung kein Meisterbrief mehr erforderlich. So dürfen etwa Goldschmiede, Bierbrauer und Instrumentenbauer ohne zeit- und kostenaufwändige Meisterausbildung einen eigenen Betrieb gründen; von Friseuren, Bäckern und Handwerkern in 39 anderen "gefahrengeneigten Bereichen" wird dagegen weiterhin der Meisterbrief verlangt.
Gründungsboom in der Nische
"Auf den ersten Blick mag es als eine umfassende Reform erscheinen, wenn die Zahl der Vollhandwerke auf weniger als die Hälfte zusammengestrichen wird", kritisiert Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Allerdings "wurden zahlreiche solche Handwerke vom Meisterzwang entbunden, die nicht stark ins Gewicht fallen sowie solche, die nur noch in engen Nischen existieren." Hier aber hat die Gesetzesnovelle einen Gründungsboom ausgelöst: Nach Angaben des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) hat sich der Anteil der Betriebe in den zulassungsfreien Gewerken fast verdoppelt: von knapp elf Prozent aller Handwerksbetriebe Anfang 2004 auf über zwanzig Prozent Ende 2007.
Verbraucherschutz in Gefahr?
Dem Bundesverband unabhängiger Handwerker (BUH) geht die Reform nicht weit genug. Der Verband widerspricht den Befürwortern des Meisterzwangs, dass bei dessen genereller Abschaffung Qualität, Ausbildungsleistung und Verbraucherschutz in Gefahr gerieten. Der Meisterbrief sei keine Qualitätsgarantie - und schütze auch nicht vor dem Scheitern. "In der gesamten restlichen Wirtschaft wird Unternehmern zugetraut, dass sie selber entscheiden können, in welchem Umfang sie sich zusätzliche betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen. Eines Zwanges bedarf es dazu weder dort noch im Handwerk." Die bisher niedrigere Insolvenzrate im Handwerk resultiere weniger aus dem überragenden betriebswirtschaftlichen Know-how der Meisterbetriebe, als aus deren Abschottung vor Konkurrenz.
Gütesiegel Meisterbrief
Über den Erfolg entscheidet letzten Endes der Markt. Wer hohe Qualität und guten Service anbietet, wird von den Kunden belohnt. Und die suchen nicht immer nur nach dem günstigsten Preis. Der Meisterbrief, auf freiwilliger Basis, kann da als Gütesiegel ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein. Vielleicht setzen ja auch deshalb wieder mehr junge Handwerker auf den Meistertitel: Die deutschen Handwerkskammern verzeichneten 2009 einen deutlichen Zuwachs an Absolventen - erstaunlicherweise auch in jenen Berufen, die gar keine Meisterprüfung mehr erfordern.
Ulrike Wolf (04.02.2010)
"Unverhältnismäßig"
1996 untersuchte die Monopolkommission die ökonomischen Wirkungen der Marktregulierungen im Handwerk. In ihrem 12. Hauptgutachten kam sie zu dem Schluss, dass die Handwerksordnung die individuellen Freiheitsrechte in unverhältnismäßigem Maße beschneide und wirtschaftliche Fehlentwicklungen nach sich gezogen hätte. So führten die Wettbewerbsbeschränkungen zu übermäßig hohen Preisen, die wiederum Schwarzarbeit und Eigenleistungen potentieller Kunden stimulierten. Die Monopolkommission forderte daraufhin die Abschaffung des Meisterbriefs; nur noch zur Lehrlingsausbildung sollte er Voraussetzung sein.
Im Konflikt mit der EU
2001 wurde die Monopolkommission erneut auf den Plan gerufen, als es darum ging, ob die Handwerksordnung deutsche Handwerker diskriminiere. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das es Anbietern aus EU-Ländern erlaubte, ohne Meisterbrief in Deutschland tätig zu sein. Dass der Marktzugang gleichqualifizierten deutschen Handwerkern verwehrt blieb, widerspricht den Wettbewerbsbedingungen der EU, die das Recht auf freie Berufsausübung innerhalb der Union festschreibt.
53 von 94
Die am 01.01.2004 in Kraft getretene Novelle der Handwerksordnung konnte diesen Konflikt jedoch nicht vollständig lösen: Für 53 der einst 94 zulassungspflichtigen Handwerke ist für die selbstständige Ausübung kein Meisterbrief mehr erforderlich. So dürfen etwa Goldschmiede, Bierbrauer und Instrumentenbauer ohne zeit- und kostenaufwändige Meisterausbildung einen eigenen Betrieb gründen; von Friseuren, Bäckern und Handwerkern in 39 anderen "gefahrengeneigten Bereichen" wird dagegen weiterhin der Meisterbrief verlangt.
Freiheit in der Nische: Instrumentenbauer brauchen heute keinen Meisterbrief mehr, um einen Betrieb zu gründen.
"Auf den ersten Blick mag es als eine umfassende Reform erscheinen, wenn die Zahl der Vollhandwerke auf weniger als die Hälfte zusammengestrichen wird", kritisiert Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Allerdings "wurden zahlreiche solche Handwerke vom Meisterzwang entbunden, die nicht stark ins Gewicht fallen sowie solche, die nur noch in engen Nischen existieren." Hier aber hat die Gesetzesnovelle einen Gründungsboom ausgelöst: Nach Angaben des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) hat sich der Anteil der Betriebe in den zulassungsfreien Gewerken fast verdoppelt: von knapp elf Prozent aller Handwerksbetriebe Anfang 2004 auf über zwanzig Prozent Ende 2007.
Verbraucherschutz in Gefahr?
Dem Bundesverband unabhängiger Handwerker (BUH) geht die Reform nicht weit genug. Der Verband widerspricht den Befürwortern des Meisterzwangs, dass bei dessen genereller Abschaffung Qualität, Ausbildungsleistung und Verbraucherschutz in Gefahr gerieten. Der Meisterbrief sei keine Qualitätsgarantie - und schütze auch nicht vor dem Scheitern. "In der gesamten restlichen Wirtschaft wird Unternehmern zugetraut, dass sie selber entscheiden können, in welchem Umfang sie sich zusätzliche betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen. Eines Zwanges bedarf es dazu weder dort noch im Handwerk." Die bisher niedrigere Insolvenzrate im Handwerk resultiere weniger aus dem überragenden betriebswirtschaftlichen Know-how der Meisterbetriebe, als aus deren Abschottung vor Konkurrenz.
Gütesiegel Meisterbrief
Über den Erfolg entscheidet letzten Endes der Markt. Wer hohe Qualität und guten Service anbietet, wird von den Kunden belohnt. Und die suchen nicht immer nur nach dem günstigsten Preis. Der Meisterbrief, auf freiwilliger Basis, kann da als Gütesiegel ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein. Vielleicht setzen ja auch deshalb wieder mehr junge Handwerker auf den Meistertitel: Die deutschen Handwerkskammern verzeichneten 2009 einen deutlichen Zuwachs an Absolventen - erstaunlicherweise auch in jenen Berufen, die gar keine Meisterprüfung mehr erfordern.
Ulrike Wolf (04.02.2010)
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"Das Wandern ist des Müllers Lust..."
Lieder wie dieses entstanden zu einer Zeit, als Handwerksgesellen nach Abschluss ihrer Lehrzeit zuhauf in die Fremde zogen, um bei verschiedenen Meistern ihrer Zunft in den Dienst zu treten und dort die eigenen Handwerkskünste zu verbessern. Für die Gesellen waren die Wanderjahre, auch Walz oder Tippelei genannt, eine Voraussetzung, um Meister werden zu können.
Vor der Wanderschaft stand die Freisprechung des Gesellen durch seinen Lehrmeister, meist während eines feierlichen Zeremoniells vor der versammelten Zunft, wo dem Wandergesellen wichtige Lebens- und Verhaltensvorschriften mit auf den Weg gegeben wurden. Dauer, Ziel und Ablauf der Wanderschaft regelten die jeweiligen Zünfte. So wurden Gesellen oft bestimmten Meistern zugewiesen, da jeder Meister nur eine begrenzte Zahl an Gesellen beschäftigen konnte.
Nach Ablauf der Hälfte der Wanderjahre konnte sich der Geselle als Anwärter auf die Meisterschaft im Innungsbuch der jeweiligen Zunft eintragen lassen. Aber erst nach Beendigung der Walz und einer anschließenden mehrjährigen Arbeitszeit in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung durfte er sich zum Meisterstück anmelden. An die Erlangung der Meisterschaft war außerdem das Niederlassungsrecht gebunden, also die Eintragung als Bürger in das Buch der Stadt. Erst dann bestand die Möglichkeit zur Heirat. Und das war von großer Bedeutung: Weil die Zünfte nur eine beschränkte Zahl an Meistern zuließen, blieb Gesellen oft nur der Weg über die Hochzeit mit einer "ehrlichen" Meisterstochter.
Die bis ins Spätmittelalter zurückreichende Tradition des "zünftigen Reisens" wird noch heute unter anderem im Bauhandwerk von Maurer- und Zimmergesellen praktiziert. Wie eh und je beträgt die Reisedauer drei Jahre und einen Tag. Während dieser Zeit dürfen die Wandergesellen einen "Bannkreis" von fünfzig Kilometern um ihren Heimatort nicht betreten. Auf Wanderschaft darf nur gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos und schuldenfrei ist; die Walz soll nicht als "Flucht" vor Verantwortung missbraucht werden. Oft gibt es auch eine Altersbegrenzung.
Wandergesellen dürfen sich nur zu Fuß oder per Anhalter fortbewegen; öffentliche Verkehrsmittel sind zwar nicht verboten, aber verpönt. Pflicht ist das Tragen der typischen Kluft: Auffällig ist der Stenz genannte Wanderstab sowie die Bekleidung aus beispielsweise schwarzem Hut mit breiter Krempe oder Zylinder, weiter Schlaghose, Weste und Jackett, die farblich der Tradition des Berufsstandes entsprechen.
Vor der Wanderschaft stand die Freisprechung des Gesellen durch seinen Lehrmeister, meist während eines feierlichen Zeremoniells vor der versammelten Zunft, wo dem Wandergesellen wichtige Lebens- und Verhaltensvorschriften mit auf den Weg gegeben wurden. Dauer, Ziel und Ablauf der Wanderschaft regelten die jeweiligen Zünfte. So wurden Gesellen oft bestimmten Meistern zugewiesen, da jeder Meister nur eine begrenzte Zahl an Gesellen beschäftigen konnte.
Nach Ablauf der Hälfte der Wanderjahre konnte sich der Geselle als Anwärter auf die Meisterschaft im Innungsbuch der jeweiligen Zunft eintragen lassen. Aber erst nach Beendigung der Walz und einer anschließenden mehrjährigen Arbeitszeit in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung durfte er sich zum Meisterstück anmelden. An die Erlangung der Meisterschaft war außerdem das Niederlassungsrecht gebunden, also die Eintragung als Bürger in das Buch der Stadt. Erst dann bestand die Möglichkeit zur Heirat. Und das war von großer Bedeutung: Weil die Zünfte nur eine beschränkte Zahl an Meistern zuließen, blieb Gesellen oft nur der Weg über die Hochzeit mit einer "ehrlichen" Meisterstochter.
Die bis ins Spätmittelalter zurückreichende Tradition des "zünftigen Reisens" wird noch heute unter anderem im Bauhandwerk von Maurer- und Zimmergesellen praktiziert. Wie eh und je beträgt die Reisedauer drei Jahre und einen Tag. Während dieser Zeit dürfen die Wandergesellen einen "Bannkreis" von fünfzig Kilometern um ihren Heimatort nicht betreten. Auf Wanderschaft darf nur gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos und schuldenfrei ist; die Walz soll nicht als "Flucht" vor Verantwortung missbraucht werden. Oft gibt es auch eine Altersbegrenzung.
Wandergesellen dürfen sich nur zu Fuß oder per Anhalter fortbewegen; öffentliche Verkehrsmittel sind zwar nicht verboten, aber verpönt. Pflicht ist das Tragen der typischen Kluft: Auffällig ist der Stenz genannte Wanderstab sowie die Bekleidung aus beispielsweise schwarzem Hut mit breiter Krempe oder Zylinder, weiter Schlaghose, Weste und Jackett, die farblich der Tradition des Berufsstandes entsprechen.



