Seite drucken

LexiTV - Das MDR Wissensmagazin - Bildung für alle

 

Dieser Artikel gehört zum Thema

Schmuggler

Infobox

Der Begriff Schmuggel...
leitet sich vermutlich vom germanischen Wort smeugan ab, was so viel bedeutet wie "in ein Loch kriechen". Eine feste juristische Definition des Tatbestands Schmuggel existiert in Deutschland nicht. Es handelt sich vielmehr um den umgangssprachlichen Oberbegriff für die Straftaten Zollhinterziehung und Bannbruch.

Damit sind die Umgehung von gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben sowie die Einfuhr von verbotenen Waren gemeint. Je höher und restriktiver solche Abgaben und Verbote sind, umso größer wird für gewöhnlich die Schmuggelaktivität. So brachten zum Beispiel Schmuggler im Großbritannien des 18. Jahrhunderts, während der Blütezeit merkantiler Handelsbeschränkungen, mehr Tabak, Alkohol oder Gewürze ins Land als legale Händler.

Auch in unserer Zeit ist Schmuggel ein mächtiger Wirtschaftszweig. Die UNO schätzt, dass allein beim Drogenschmuggel über Südosteuropa derzeit jährlich über zwanzig Billionen Dollar umgesetzt werden. Doch nicht nur hartgesottene Kriminelle schmuggeln: Eine Umfrage des Online-Reisemagazins trivago.de ergab, dass 41 Prozent der Deutschen schon einmal etwas geschmuggelt haben - meist in vollem Bewusstsein der Tat. Eifrigste Schmuggler seien - mit 64 Prozent - die Schweden.

Infobox

Steuern über das Internet...
zu umgehen scheint verlockend. Viele Waren sind in ausländischen Internetshops günstiger zu haben als im heimischen Geschäft. Der Grund: Die deutsche Mehrwertsteuer wird nicht mit berechnet.

Bei Internetshops in der EU ist das kein Problem. Vorsicht ist bei Internethändlern außerhalb der EU geboten: Hier sind nur bis zu 22 Euro Warenwert steuerfrei. Alle ausländischen Päckchen laufen über den deutschen Zoll - und der darf generell jede Sendung zur Kontrolle öffnen.

In Deutschland verbotene Waren werden konfisziert, Warenwerte über 22 Euro belegt der Zoll mit deutscher Mehrwertsteuer sowie bei  einem Warenwert von über 150 Euro zusätzlich mit 3,5 Prozent Zollgebühr. Den Betrag müssen vermeintliche Schnäppchenjäger dann beim Postboten bar bezahlen. Andere Lieferdienste als die deutsche Post verlangen für diese Abwicklung meist noch einmal eine eigene Gebühr.

Ist der Warenwert für den Zoll nicht ersichtlich, etwa bei fehlender oder fremdsprachiger Rechnung, müssen die Betroffenen persönlich im Zollamt vorsprechen, den Warenwert nachweisen und anfallende Abgaben entrichten. Über die Bestimmungen im Postverkehr informiert der Zoll.